Der Musterprozess von Aktionären der Deutschen Telekom geht in die nächste Runde. Das OLG Frankfurt entschied heute zugunsten der beklagten Telekom und des Bundes. Der Börsenprospekt aus dem Jahr 2000 enthielt keine gravierenden Fehler, so die Richter. Die Anleger erhalten damit im größten deutschen Anlegerprozess der Geschichte keinen Schadensersatz. Der Musterkläger, ein Kleinaktionär, will nun vor den BGH ziehen. […]»