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ANWALTPORTRÄT

Lars Winkler

Rechtsanwalt

Lars Winkler berät in Fragen des Haftungs-, Gesellschafts- und Arbeitsrechts.

Er berät Unternehmen und Körperschaften umfassend gesellschaftsrechtlich (M&A, Neuordnung von Unternehmen, Restrukturierung und Insolvenz).

Im Rahmen von Unternehmenskäufen und von Restrukturierungen berät Herr Winkler unsere Mandanten unter anderem zu arbeitsrechtlichen Möglichkeiten und Risiken, insbesondere in Fragen des Betriebsüberganges (§ 613 a BGB) und des kollektiven Arbeitsrechts.

Darüber hinaus berät Herr Winkler in haftungsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Gesellschaftsrecht und dem Arbeitsrecht (Durchgriffshaftung, Haftung für beherrschte Gesellschaften wegen mangelhafter Kapitalausstattung; persönliche Haftung von Vorständen, Geschäftsführern und Aufsichtsräten) und vertritt Mandanten in zivilrechtlichen und versicherungsrechtlichen Streitigkeiten.

Mandate der jüngeren Vergangenheit:

  • Restrukturierungsberatung einer Aktiengesellschaft, insbesondere in den Bereichen Insolvenzantragspflicht, Compliance und finanzielle Restrukturierung
  • Bearbeitung von Unternehmensverkäufen und -käufen
  • Abwehr und Geltendmachung von Organhaftungsansprüchen
  • Planung und Durchführung von (Teil-)Betriebsstilllegungen internationaler Konzerne und öffentlich-rechtlicher Körperschaften
  • Verhandlung von Sozialplänen mit dem Betriebsrat bzw. Personalrat
  • Erfolgreiche Vertretung im versicherungsvertragsrechtlichem Prozess (Streitwert EUR 50,0 Mio.) über zwei Instanzen
Rechtsgebiete
  • Arbeitsrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Versicherungsrecht
  • Versicherungsvertragsrecht
  • zivile Prozesse