Due Diligence wird wegen Risikobewertung stärker zur Partnerarbeit
Bei einer Due Diligence geht es heute nicht nur darum, standardisierte Checklisten abzuarbeiten – wo Kanzleien sogar zunehmend darüber nachdenken, mit externen Dienstleistern zusammen zu arbeiten. Sie ist wegen der Risikobewertungen wieder stärker zu Partnerarbeit geworden, die Spezialisten aus diversen Fachrichtungen zusammenbringt. Es ist offensichtlich, dass dies den Kanzleien neue Formen der Zusammenarbeit zwischen den Anwälten abverlangt.
In den meisten Kanzleien bleiben aber die Corporate-Praxen weiterhin die wichtigsten Umsatzträger und die hier tätigen Anwälte atmeten insgesamt nach der Konjunkturdelle auch wieder erleichtert auf. Denn trotz der Volatilität der Kapitalmärkte, die das ganze Jahr 2011 prägten, ging es in einigen Segmenten des M&A-Markts auch wieder kräftig aufwärts.
Auch wenn niemand erwartete, dass die Aktivität wieder das Niveau des Boomjahres 2007 erreichen würde, war der Dealflow bei konventionellen Transaktionen stetig. Denn viele Mandanten mit gesunden Bilanzen konnten Zukäufe und Übernahmen ohne Hilfe durch Bankkredite finanzieren.
Viele namhafte mittelgroße Unternehmen aus Deutschland waren in der Lage zu expandieren. Dabei ist es unübersehbar, wie hoch mittlerweile der Anteil von Deals ist, die internationale Bezüge aufweisen. Und während die Beratung zu grenzüberschreitenden M&A-Transaktionen vor wenigen Jahren noch einigen führenden Kanzleien im Markt vorbehalten war, spielen internationale Bezüge nun auch bei vielen mittelständischer ausgerichteten Kanzleien eine bedeutende Rolle.Eine wachsende Anzahl von ihnen hat mittlerweile so genannte ‚Länderdesks‘ eingerichtet, über die die Verbindungen zu bestimmten Ländern besonders gepflegt wird. Beispiele bilden hier beispielsweise Luther und Raupach oder auch GSK Stockmann & Kollegen mit ihrer etablierten Italien-Praxis in Düsseldorf.
Mittelgroße Kanzleien profitieren vom steigenden Kostendruck
Diese Beispiele von Kanzleien mit starker, mittelständischer M&A-Praxis zeigen Dreierlei: zum einen wird deutlich, wie stark auch mittelständische deutsche Unternehmen international aktiv sind – sei es bei der Gründung von Joint Ventures, bei der Gründung von Niederlassungen und der internationalen Expansion durch Zukäufe. Zum anderen zeigt sich, wie sich auch mittelständisch orientierte Kanzleien auf die Beratung von Investoren aus dem Ausland einstellen, die im deutschen Markt Unternehmen oder Unternehmensteile akquirieren wollen.
Drittens manifestiert sich hier eine Beobachtung, die einigen der größeren Kanzleien bereits zu denken gibt. Dass der Trend zu einer immer stärker differenzierten Vergabe von Mandaten ungebrochen ist. Die zunehmend selbstbewussten Unternehmensanwälte in den Rechtsabteilungen sind immer öfter bereit, kleine bis mittelgroße Mandate auch außerhalb der Gruppe der Top-Kanzleien zu vergeben.
Treiber sind hier eine größere Markttransparenz sowie der Kostendruck der in vielen Unternehmen die Mandatsvergabe bestimmt, zumal in einigen Großunternehmen mittlerweile immer öfter die preisbewusste Einkaufsabteilung mitentscheidet. Das ermöglicht es einigen Akteuren aus der Gruppe der mittelgroßen Kanzleien umgekehrt, immer mehr über ihr angestammtes mittelständisches Geschäft hinauszuwachsen. Beispiele sind unter anderem Kümmerlein im Ruhrgebiet, Orth Kluth in Düsseldorf oder Menold Bezler in Stuttgart. Diese Kanzleien sind zuletzt viel öfter als viele er regionalen Wettbewerber deutschlandweit in komplexen Transaktionen aufgetreten und konnten verstärkt Töchter großer Konzerne bei nationalen und teils auch internationalen Aktivitäten begleiten.
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