2010-03-10
Die Betriebsratswahl des Autobauers Daimler kann nun doch wie geplant stattfinden. Das Landesarbeitsgericht Stuttgart entschied, dass der Wahlvorstand die Zahl der zu wählenden Betriebsräte korrekt berechnet habe und sah die Voraussetzungen für einen Abbruch der Abstimmung nicht gegeben.