Anfang Mai stieß Dr. Michael Alt (62) ebenfalls als Senior European Consultant zum Münchner Bird & Bird-Büro. Der Biochemiker wechselte aus der Inhouse-Patentabteilung des Martinsrieder Biotech-Unternehmens Bavaria Nordic Research Institute.
Mit Ehrenstein und Alt ist Bird & Bird künftig in der Lage, Mandanten in Fragen zu Chemie-, Pharma-und Biotech-Patenten zu beraten. Zudem sollen weitere Patentanwälte integriert werden, um Mandanten auch in anderen technischen Bereichen zu betreuen.
Bislang war Bird & Bird ausschließlich mit Rechtsanwälten im streitigen Patentrecht tätig oder beriet in technologiebezogenen Transaktionen. Wie der Leiter der deutschen Patentpraxis und Bird & Bird-Chairman Wolfgang von Meibom betonte, betreffe der jetzige Schritt allerdings ausschließlich den Bereich Patentlitigation sowie Verfahren vor dem Europäischen Patentamt und dem Bundespatentgericht. „Unser Ziel ist es nicht, im Bereich Patentprosecution tätig zu werden und insoweit mit Patentanwälten zu konkurrieren“, sagte von Meibom. Auch künftig will Bird & Bird bei Patentanmeldungen mit Patentanwaltskanzleien zusammenarbeiten.
Andere Marktteilnehmer nahmen die Integration der beiden Patentanwälte bislang nicht wahr, Bird & Bird hatte diesen Schritt nicht offensiv vermarktet. Denn die Aufnahme von Patentanwälten durch eine reine Rechtsanwaltskanzlei hat in der Regel Auswirkungen auf ihre Beziehungen zu externen Patentanwälten. Diese geben dann keine Prozessmandate mehr an solche Kanzleien weiter, da sie fürchten, auch das Anmeldegeschäft zu verlieren.
Für Bird & Bird war der Start einer eigenen Patentanwaltspraxis dennoch möglich geworden, weil die deutsche Praxis über die vergangenen fünf Jahre intensive Kontakte zu Inhouse-Patentabteilungen aufgebaut hatte, insbesondere zu internationalen Konzernen. Einer internen Quelle zufolge lag der Anteil von Mandaten, die Bird & Bird über Patentanwälte angetragen wurde, unter 20 Prozent des Praxisumsatzes. Umgekehrt habe die Kanzlei deutlich mehr Geschäft an Patentanwälte herausgegeben, die Entscheidung sei damit auch eine wirtschaftliche gewesen.
Von Meibom betonte allerdings, dass namhafte Patentanwaltskanzleien ihr Beratungsangebot zuletzt ständig in den Litigation-Bereich ausgeweitet hatten und der Schritt auch vor diesem Hintergrund zu sehen sei. Denn seit etwa fünf Jahren ist unter deutschen Patentrechtspraxen ein Trend zum so genannten „gemischten Ansatz“ zu beobachten. Vor allem große Patentanwaltskanzleien hatten zuletzt verstärkt Rechtsanwälte aufgenommen, um eigene Litigationabteilungen aufzubauen – ein zuvor Rechtsanwaltskanzleien in vorbehaltenes Geschäft.
Als einzige Rechtsanwaltssozietät verfolgte bislang Jones Day die Strategie einer gemischten Patentrechtspraxis. Bird & Bird ist nun die zweite Rechtsanwaltskanzlei und die erste aus der Gruppe der Top-Litigation-Praxen, die sich für dieses Modell entschied. Zuletzt hatte sich die Kanzlei nur in Deutschland nicht in der Lage gesehen, Mandanten auch in patentanwaltlichen Fragen zu beraten. Allerdings: Weltweit betreut die Kanzlei Mandanten auch weiterhin nicht im Bereich Patentprosecution.