Schertz will mit Reinprecht die arbeitrechtlichen Aspekte abdecken, die bei der Beratung von Medienunternehmen wie Verlagen und Rundfunkunternehmen sowie bei der Gestaltung von Künstlerverträgen anfallen.
Ebenfalls in Berlin kommt zum September die Medienrechtlerin Dr. Yvonne Kleinke (40) von der Kanzlei Prof. Dr. Johannes Weberling. Sie befasst sich vornehmlich mit den Aspekten des Presse- und Äußerungsrecht und wird eng mit dem Presserechtler Dr. Christian Schertz zusammenarbeiten. Darüber hinaus konnte die Kanzlei zwei Berufseinsteiger als Associates für das Wettbewerbs- und Urheberrecht gewinnen.
Zudem hat die Kanzlei den C.H. Beck-Justiziar von Becker gewinnen können, der von München aus vornehmlich Verfahren für die Berliner Kanzlei führen wird. Von Becker wird auch weiterhin als Justiziar von C.H. Beck tätig sein, der Kanzlei jedoch im Presse-, Verlags- und Urheberrecht beratend zur Seite stehen.