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2012-08-10

Korruptionsverdacht: Ex-Innenminister Strasser wappnet sich mit Strafverteidiger Kralik

Die Staatsanwaltschaft Wien hat gegen den ehemaligen Innenminister Dr. Ernst Strasser Anklage erhoben. Der Vorwurf lautet auf Bestechlichkeit. Strasser drohen bis zu zehn Jahren Haft.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ermittelt bereits seit 15 Monaten gegen den Ex-Innenminister und ehemaligen ÖVP-Delegationsleiter im EU-Parlament. Er soll versucht haben, die Gesetzgebung im Europäischen Parlament zu beeinflussen – und zwar auf Wunsch von zwei britischen Journalisten, die sich als Lobbyisten ausgegeben hatten. Dafür soll Strasser ein jährliches Beraterhonorar von 100.000 Euro kassiert haben.

Nach der Anklageerhebung hat Strassers Anwalt nun 14 Tage Zeit, Einspruch einzulegen. Lässt er die Frist verstreichen, wird die Klage rechtskräftig. Verhandelt wird dann vor dem Schöffensenat des Wiener Landesgerichts für Strafsachen. Im Falle eines Einspruchs entscheidet das Oberlandesgericht Wien, ob die Anklage rechtmäßig ist. Experten gehen davon aus, dass sich der Termin des Verhandlungsbeginns in diesem Fall deutlich verzögern wird.

Es ist nicht das erste Mal, dass Strasser wegen Korruptionsvorwürfen in die Schlagzeilen gerät. Auch bei der Vergabe des Polizeifunks, für die er in seiner Zeit als Innenminister in den Jahren 2000 bis 2004 zuständig war, sollen Bestechungsgelder unter anderem vonseiten der Telekom Austria geflossen sein. Die Ermittlungen dazu dauern noch an.

Vertreter Dr. Ernst Strasser
Dr. Thomas Kralik (Wien)

Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft Wien
Alexandra Maruna (Leiterin der Ermittlungen)

Wiener Straflandesgericht, Schöffensenat
Georg Olschag (Vorsitzender Richter)

Hintergrund: Die Mandatierung von Kralik in dem prominenten Korruptionsfall erstaunt. Marktkenner zählen den Wiener nicht zum Kreis der Top-Strafrechtler im Land. Der Einzelanwalt wird immer wieder auch im Familienrecht etwa bei Scheidungen tätig. Strasser verlässt sich auch im Korruptionsverfahren rund um die Vergabe des Polizeifunks auf Kralik.

Die ermittelnde KWStA ist eine Behörde zur Verfolgung großer Wirtschafts- und Korruptionsdelikte und wurde vom österreichischen Gesetzgeber erst Anfang September 2011 eingerichtet. Sie startete zunächst mit 15 Staatsanwälten, geplant ist eine schrittweise Erhöhung auf 21 Staatsanwälte. Die Behörde löste die bereits bestehende Korruptionsstaatsanwaltschaft ab und wird in Fällen tätig, in denen die Schadensbeträge fünf Millionen Euro überschreiten oder eine besondere Kenntnis des Wirtschaftslebens oder Erfahrung mit ähnlichen Verfahren notwendig ist. (Christin Nünemann)