Artikel drucken
2012-10-11

Online-Roulette: Bet-at-home erleidet mit SCWP Schindhelm vorerst Niederlage

Der Online-Glücksspielanbieter bet-at-home muss einem Oberösterreicher 950.000 Euro zurückzahlen. Dies entschied das Oberlandesgericht (OLG) Linz. Es folgte der Argumentation des Klägers, wonach das Unternehmen keine gültige Lizenz für Online-Roulette nach dem Glücksspielgesetz hat.

Dr. Christian Horwath

Christian Horwath

Innerhalb weniger Monate hatte der Kläger mehr als eine Million Euro verspielt. Dem Richter zufolge sind die Glücksspiel-Verträge zwischen Spieler und bet-at-home ungültig, weil das Unternehmen keine österreichische Konzession für das Angebot im Internet hatte. Die erste Instanz hatte die Klage noch abgewiesen. Bet-at-home ist gegen das aktuelle Urteil in Berufung gegangen und zuversichtlich, in nächster Instanz wieder zu gewinnen. Das Linzer Urteil zeigt dennoch der Glücksspielbranche erstmals mögliche Konsequenzen für illegale Internet-Angebote auf und könnte Vorbildcharakter für weitere Klagen von Spielern haben.

Bet-at-home ist ausschließlich im Bereich Online-Glücksspiel tätig und hat über 2,7 Millionen registrierte Kunden. Das Unternehmen gehört zur französischen Betclic Everest Group und wurde 1999 in Wien gegründet. Der Glücksspiel-Anbieter betreibt seine deutschsprachige Internetpräsenz mit Hinweis auf eine Genehmigung aus Malta. Vor dem Linzer Gericht argumentierte bet-at-home auch vergeblich, dass nicht ein österreichisches, sondern ein maltesisches Gericht für den Fall zuständig sein müsste.

Der Europäische Gerichtshof entschied 2010, dass EU-Mitgliedsstaaten Genehmigungen anderer Länder für Glücksspiele im Internet nicht unbedingt anerkennen müssen (mehr…). Österreich hat nur eine Konzession für Internet-Kasinos vergeben, auf die sich bet-at-home erfolglos beworben hatte. Die Genehmigung erhielt der staatliche Konkurrent.

Ungeachtet der europäischen Rechtsprechung sind Online-Glücksspielangebote aus dem Ausland etwa Spielern in Deutschland oder wie hier in Österreich schon immer problemlos zugänglich gewesen. Eine deutsche Bezirksregierung hatte Anfang des Jahres vergeblich versucht, den Zugang zu den Glücksspiel-Websites über die Internetprovider zu verhindern. Die Anbieter selbst hatten die Websites trotz rechtskräftiger Untersagung weiter betrieben, eine Klage im Ausland erschien dem Amt als aussichtslos (mehr…).

In Deutschland sind Internetwetten bislang verboten gewesen (mehr…). Allerdings vergeben in diesem Jahr Schleswig-Holstein (mehr…) und weitere Bundesländer (mehr…) die ersten Konzessionen. Auch bet-at-home ergatterte im Mai eine schleswig-holsteinische Lizenz.

Vertreter Kläger
Greiml & Horwath (Graz): Dr. Christian Horwath

Vertreter bet-at-home
SCWP Schindhelm (Linz): Wolfgang Denkmair

OLG Linz
Dr. Wolfgang Seyer

Hintergrund: Bet-at-home vertraut regelmäßig der Kanzlei SCWP Schindhelm, die bis zur Gründung einer exklusiven Allianz mit der deutschen Kanzlei in Österreich unter Saxinger Chalupsky & Partner auftrat (mehr…). SCWP gehört zu den wichtigsten Kanzleien des Unternehmens in Österreich.

Horwaths Kanzlei ist unter anderem auf Glücksspielrecht spezialisiert und betreut regelmäßig Verbraucher. Er vertrat auch Geschädigte des sogenannten Wiener Karussells. (Parissa Kerkhoff)