Bahnstreiks nicht mehr verboten
Die Streiks der Lokführer sind nicht länger verboten. Das Arbeitsgericht Mainz hat die einstweiligen Verfügungen gegen die Gewerkschaft Deutscher Lokführer vier Tage nach ihrem Erlass wieder aufgehoben. Entscheidend war, dass die Lokführer ihre Streikziele verändert haben. Zunächst hatten sie auch Forderungen an die Bahn gestellt, die noch in geltenden Tarifverträgen geregelt sind und damit eine Friedenspflicht auslösen.
Jetzt geht es ausschließlich um die Arbeitszeit und das Entgelt, beide Aspekte sind in gekündigten Tarifverträgen geregelt. Fast sechs Stunden hatten die Parteien vergangenen Samstag gerichtlich verhandelt.
Vor der Anberaumung des Termins waren aus dem Markt Zweifel zu hören, ob das Gericht die Verhandlung über den Widerspruch gegen die einstweiligen Verfügungen zeitnah anberaumen würde, was es letzlich tat. Es wurde spekuliert, dass die GDL sich den Ärger des Arbeitsgerichts Mainz zugezogen haben könnte. Denn das Gericht hatte vor dem ursprünglichen Erlass der Verfügungen am 10. Juli um sieben Uhr morgens die mündliche Verhandlung angesetzt. Die GDL hatte sich jedoch entschlossen, nicht zum Termin zu erscheinen. Hintergrund dafür war vermutlich, die Zustellung der Entscheidung hinauszuzögern und so den Streik zumindest weitgehend zu ermöglichen. Das war der Gewerkschaft gelungen. Mit der Veränderung der Streikziele ist jetzt das Verfahren in der Hauptsache erledigt.
Dem Antrag der Bahn, Streikmaßnahmen auch künftig zu untersagen, ist das Gericht nicht nachgekommen. Grund dafür war, dass die GDL ihre neuen Forderungen noch nicht konkretisiert hatte und unklar war, ob überhaupt zu weiteren Streikmaßnahmen aufgerufen werden soll. (Tanja Podolski)
Vertreter Deutsche Bahn
LOVELLS : Thomas Ubber (Frankfurt), Heiko Langer (Düsseldorf; beide Arbeitsrecht); Associates: Bernd Weller, Dr. Kerstin Schmidt
ARBEITGEBERVERBAND MOVE (Berlin) : Werner Bayreuther (Verhandlungsführer AGV Move) – aus dem Markt bekannt
Vertreter GDL
ULRICH FISCHER (Frankfurt)
Arbeitsgericht Mainz, 4. Kammer
Anja Paulus-Kamp
Arbeitsgericht Mainz, 3. Kammer
Ruth Lippa
Arbeitnehmeranwalt Fischer ist schon seit Jahren für die GDL tätig.
Für die GDL hat Prof. Dr. Gregor Thüsing, Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der sozialen Sicherheit in Bonn, ein Gutachten zu der in diesem Kontext relevanten Frage der Tarifeinheit verfasst.
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