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2008-05-29

Eine verfahrene Statistik: Gleiss Lutz und Freshfields kämpfen seit der Übernahme der HVB durch Unicredit gegen eine Armada von Aktionären

Statistisch ist es ein Verfahren. Tatsächlich sprengt die Masse der Prozesse, die auf die Übernahme der HVB durch Unicredit folgen, inzwischen jeden Rahmen: So sind es allein 126 Kläger, denen sich die HVB in dem Freigabeverfahren wegen des beschlossenen Squeeze-out gegenübersieht. Ein Verfahren, in dem Ende April die Banken einen Etappensieg vor dem Landgericht München errungen haben. Nachdem die italienische Großbank Unicredit die HVB im Jahr 2005 mehrheitlich übernommen hatte, hält sie nun 95 Prozent an dem Bankhaus. Sie forderte die Zwangsabfindung der Minderheitsaktionäre von der HVB wie beschlossen auf der Hauptversammlung (HV) im Juni 2007. In weiteren Verfahren klagen dagegen über 120 Anleger mit Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen.

Diese Klagen könnten aber nur bei Erfolgsaussichten die Eintragung in das Handelsregister verhindern. Das LG München erklärte sie in dem gegenwärtigen Verfahren jedoch für „offensichtlich unbegründet“ – und konnte sich einer gewissen Ironie in der schon launisch anmutenden Presseerklärung nicht erwehren. „Die Anfechtungskläger erwiesen sich als ebenso einfallsreich wie findig“, heißt es dort, und weiter: „Ja, und dann war da noch die Sache mit der kleinen Prellmarke an der großen Fußzehe eines Aktionärs; man glaubt ja gar nicht, was auf einer Hauptversammlung alles passieren kann.“

Der Vorsitzende Richter Helmut Krenek ließ sich all das gerne erzählen – in etwa 90 Klageschriften mit je zehn bis 20 Seiten, die er von den rund 100 Anwälten auf Aktionärsseite, darunter bekannte Namen wie die Kanzlei Dreier Riedel oder Dr. Martin Weimann, erhalten hatte. Die Erwiderungen der Banken machten rund 400 Seiten aus. Und dann konnten sich die Kläger noch einmal auf die Klageerwiderung einlassen. Krenek muss gar nicht selbst schon einmal auf einer HV gewesen sein, um so einen ganz genauen Eindruck davon zu bekommen, wie es dort ablaufen kann.

Der Richter bekommt ein recht umfassendes Bild, denn noch einmal über 120 Aktionäre haben Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen erhoben gegen Beschlüsse der HV 2007. Weitere 48 Kläger wenden sich gegen die HV-Beschlüsse 2006, in denen es vor allem um den Verkauf der Bank Austria an Unicredit ging. Zudem wurden Schadensersatzklagen von Fonds und Investmentgesellschaften gegen Unicredit und die HVB-Vorstände sowie eine Klage von Unicredit gegen die HVB wegen eines HV-Beschlusses, mit dem der Unicredit als Mehrheitsaktionärin ein Stimmverbot ausgesprochen wurde, als es um die Bestellung eines besonderen Vertreters ging, erhoben. Statistisch sind das insgesamt fünf Verfahren.

Fünf Verfahren, die eine Vielzahl von Anwälten beschäftigen – und Richter am LG und OLG München. Krenek stemmt die Verfahren weitgehend alleine, hat die 191 Beschlussbegründungen selbst verfasst. Ganz anders die Berater der Banken: „Ganz harmonisch Hand in Hand“, so beschreibt Dr. Eberhard Seydel, wie die Zusammenarbeit der Anwälte im Hintergrund all dieser Verfahren abläuft. Der Partner von Freshfields Bruckhaus Deringer in Frankfurt begleitet Unicredit seit rund drei Jahren. Hand in Hand arbeitet er vor allem mit Dr. Michael Arnold, Partner von Gleiss Lutz in Stuttgart und Berater der HVB.

Denn obwohl Unicredit etwa in dem Freigabeverfahren zum Squeeze-out nicht einmal Verfahrensbeteiligte war, „so betrifft der Antrag inhaltlich doch Aspekte unseres Mandanten“, so Seydel. Die Anwälte teilten sich die Arbeit: Beide Kanzleien haben sich einzelne Rügen der Aktionäre vorgenommen und die Passagen für die Schriftsätze dazu erarbeitet.

So nimmt eines der Verfahren fast groteske Züge an: Wenn etwa Unicredit die HVB verklagt wegen des Beschlusses, Unicredit ein Stimmverbot aufzuerlegen, ist es nicht nur für Seydel eine neue Erfahrung, hier auf Klägerseite zu stehen. Denn plötzlich ist der enge Verbündete Gleiss für die HVB der Klagegegner und könnte sich gegen Unicredit einlassen. Das macht sie nicht. An ihrer Stelle äußern sich die 50 bis 60 Aktionäre, die der Beklagten als Nebenintervenienten beigetreten sind.

Praktisch halten schließlich alle Beteiligten auf der Seite der Banken die Aktionärsklagen für gleichermaßen unsinnig und für einen Versuch der Aktionäre, aus den unternehmerischen Entscheidungen der Banken Kapital zu schlagen. Die Gleiss-Anwälte haben auch ohne eine Einlassung auf diese Klage genug zu tun: Gegen den Squeeze-out Beschluss des LG München haben bereits einige Aktionäre Beschwerde eingelegt. Die Wahrscheinlichkeit, dass das LG denen abhelfen wird, ist nach Einschätzung von Beobachtern gering. Also wird das OLG München entscheiden. Auch über die Anfechtungsklagen gegen die HV-Beschlüsse von 2006 und 2007 – Verkündung vermutlich im August. Krenek wird sich derweil mit den Schadensersatzklagen beschäftigen. Statistisch gesehen ein Verfahren. (Tanja Podolski)

Vertreter HVB
Gleiss Lutz (Stuttgart): Dr. Gerhard Wirth, Dr. Michael Arnold, Dr. Felix Born; Associate: Martin Grabolle – u.a. beim Squeeze-out-Verfahren
@Inhouse (München): Dr. Andreas Früh, Dr. Georg Mellinghoff
Sernetz Schäfer (München): Dr. Herbert Sernetz – bei Anfechtungsklagen HV 2006

Berater Unicredit
Freshfields Bruckhaus Deringer : Dr. Andreas Fabritius (Frankfurt; Client Partner), Dr. Eberhard Seydel (Federführung, München, Unternehmensrecht), Dr. Rolf Trittmann, Dr. Christian Duve (beide Schadensersatzklagen, Dispute Resolution); Associates: Dr. Sabine Dittrich, Dr. Ingo Theusinger, Silke Beiter, Majka Cernicky, Tanja Pfitzner, Patrick Schroeder

@Vertreter Kläger u.a.
Hesselmann Lewinski (Dortmund): Annette Lewinski-Klüsener (Dortmund)
Prof. Dr. Klaus Steiner (Heidelberg)
Dr. Martin Weimann (Berlin)
Jürgen Steinmüller (Kitzingen)
Helmut Kuhn (Würzburg)
Daniela Bergdolt (München)
Victoria García Jiménez (Frankfurt)
Dr. Norbert Bußmann (Frankfurt)
Verhoeven & Partner (Geldern)
Annette Urban (Essen)
Axel Conzelmann (Hechingen)
Rohde & Späth (Berlin): Dr. Walter Späth
CLLB Rechtsanwälte (München)
Marzillier & Dr. Meier (München)
Dr. Hans Norbert Götz (Baden-Baden)
Olaf Hasselbruch (Bremen)
Dreier Riedel (Düsseldorf)
JBB Rechtsanwälte (Berlin)
Mehmet Diler (Bremen)
Deubel & Leimeister (Ochsenfurt)
Frank Thaler (Augsburg)
Lichtenstein Körner & Partner (Stuttgart)

Berater Nebenintervenienten
@Dommel Schlosser & Partner (Hamburg)
Meilicke Hoffmann & Partner (Bonn): Dr. Thomas Heidel

Landgericht München I, 5. Handelskammer
Dr. Helmut Krenek (Vorsitzender Richter)