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2010-02-01

Bewerbung von Gewinnspielen: Gillette erringt mit FPS Erfolg vor BGH

Werbetreibende Unternehmen müssen in nur angekündigten Gewinnspielen nicht im Detail auf Teilnahmebedingungen hinweisen. Das haben die Richter des Bundesgerichtshofes entschieden.

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Christoph Holzbach

Die Verbraucherschutzinitiative Verein gegen Unwesen im Handel und Gewerbe Köln hatte eine TV-Werbung des zu Procter & Gamble gehörenden Konsumgüterherstellers Gillette beanstandet, in der auf ein Gewinnspiel zur Fußball-Weltmeisterschaft 2006 hingewiesen wurde. Der Spot verwies auf die im Handel erhältlichen Teilnahmekarten, verzichtete allerdings auf Angaben zu den Teilnahmebedingungen. Der Verein hatte daraufhin aufgrund einer Informationspflicht aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb beantragt, die weitere Ausstrahlung des Spots zu verbieten.

Das Verfahren zog sich über drei Instanzen: Das Landgericht Frankfurt gab den Klägern Recht, das Oberlandesgericht Frankfurt dagegen hob das Urteil auf, ließ aber die Revision zu. Die BGH-Richter waren nun der Ansicht, dass der Hinweis “die Teilnahmekarten sind im Handel erhältlich” ausreiche. Die Ankündigung in der beanstandeten Fernsehwerbung stelle keine unmittelbare Teilnahmemöglichkeit dar, weshalb zu diesem Zeitpunkt noch keine Informationspflicht bestehe. (Simone Bocksrocker)

Vertreter Procter & Gamble
FPS Fritze Wicke Seelig
(Frankfurt): Dr. Christoph Holzbach
Inhouse (Schwalbach): Florian Gerner
Ackermann & Dr. Genius-Devime
(Karlsruhe): Dr. Brunhilde Ackermann (BGH-Vertretung)

Vertreter Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln
Anwaltskanzlei Zain (Köln): Henning Zain
Dr. Achim von Winterfeld (Karlsruhe): Dr. Achim von Winterfeld (BGH-Vertretung)

Bundesgerichtshof Karlsruhe, I. Senat Prof. Dr. Joachim Bornkamm (Vorsitzender Richter)

Hintergrund: Beide Kanzleien haben ihre Mandanten durch alle Instanzen vertreten. FPS-Partner Holzbach ist seit vielen Jahren für Braun und Gillette in marken- und wettbewerbsrechtlichen Fragen tätig.

Auch der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe pflegt seit Jahrzehnten eine enge Mandatsbeziehugn zu der Kölner Kanzlei Zain.