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2010-03-03

Musterprozess: Bardehle erringt Etappensieg gegen Lycatel um Handy-Prepaid-Patent

Die irische Lycatel darf ein Verfahren nicht mehr anwenden, bei dem Telefongespräche unter Nutzung sogenannter Handy-Prepaid-Karten durchgeführt werden. Das hat der Patentsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf entschieden.

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Johannes Heselberger

Die Düsseldorfer Patentrichter kamen zu dem Schluss, dass Lycatel mit seinen Prepaid-Karten ein Europäisches Patent der belgischen Prepaid Cards BVBA verletzt.

Im Zentrum des Rechtsstreits steht ein Patent, das mehrere Verfahrensschritte umfasst: vom Programmieren eines Servers über das Konvertieren von Prepaid-Karten, das Einwählen durch den Kunden mit einer entsprechenden Pin-Nummer bis zum Freischalten des Gesprächs. Im Kern befassten sich die Richter mit der Frage, ob Lycatel das Verfahrenspatent von Prepaid Cards BVBA in Deutschland verletzt, obwohl wesentliche Verfahrensschritte im Ausland stattfinden.

Nachdem bereits das Landgericht Düsseldorf der Klage von Prepaid Cards BVBA stattgegeben hatte, leitete das Unternehmen daraufhin die Vollstreckung des Urteils ein, wurde jedoch vom Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) in einer Eilentscheidung wegen der umstrittenen Rechtslage bei solchen Verfahrenspatenten vorläufig gestoppt.

In ihrem Urteil folgten die OLG-Richter nun allerdings wieder der Argumentation der Patentinhaberin und erweiterten damit die Haftung des Benutzers eines patentierten Verfahrens in grenzüberschreitenden Situationen.

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage für die IT-, Telekommunikations- und Computerbranche hat das OLG die Revision zugelassen. Diese hat Lycatel inzwischen beim Bundesgerichtshof eingelegt. Parallel streiten sich die Parteien vor dem BGH um den Bestand des Patents. (Mathieu Klos)

Vertreter Prepaid Cards BVBA
Bardehle Pagenberg Dost Altenburg Geissler
(München): Johannes Heselberger (Rechts- und Patentanwalt), Dr. Tilman Müller-Stoy; Associate: Jörg Wahl

Vertreter Lycatel
Osborne Clarke
(Köln): Prof. Dr. Michael Trimborn (2. Instanz)
Bungartz Tersteegen
(Köln): Felix Tersteegen (Patentanwalt, aus dem Markt bekannt)
Görg Rechtsanwälte
: 1. Instanz – aus dem Markt bekannt

Oberlandesgericht Düsseldorf, 2. Senat
Dr. Thomas Kühnen
(Vorsitzender Richter)

Landgericht Düsseldorf, 4a. Kammer
Dr. Klaus Grabinski
(Vorsitzender Richter, inzwischen Richter beim BGH)

Hintergrund: Lycatel hatte zunächst auf Görg als Rechtsvertreterin gesetzt, wechselte allerdings nach dem negativen Urteil vor dem Landgericht zu Osborne Clarke. Zwischen der Beklagten und der Kanzlei bestanden zuvor nur flüchtige Mandatskontakte. Die deutsche Praxis hatte Lycatel bisher zu steuerrechtlichen Fragen, nicht aber im Patentrecht beraten. Bardehle führt bereits seit rund zehn Jahren Prozesse für Prepaid Cards BVBA.