Bonn: Premiere für Gerichtsverhandlung auf Englisch
Vor dem Landgericht Bonn hat zum Wochenanfang die erste Gerichtsverhandlung in englischer Sprache stattgefunden. Soweit bekannt, war es die erste solche Verhandlung seit Einführung eines Modellprojekts des Oberlandesgerichts Köln, das Englisch als Gerichtssprache zulässt.
Geklagt hatte die belgische BDC International, die aufgrund entgangener Gewinne aus einem gekündigten Vertriebsvertrag von der Bonner Elektrotechnikgruppe Moeller Schadenersatz in Höhe von 140.000 Euro verlangt. Der ursprüngliche Vertrag war auf Englisch abgeschlossen worden.
Seit Jahresbeginn können Prozessparteien unter drei Voraussetzungen mündlich in englischer Sprache verhandeln. Alle Beteiligten müssen dies beantragen, sie müssen auf einen Dolmetscher verzichten und der Rechtsstreit internationalen Bezug haben. Dazu hatten die Landgerichte Köln, Bonn und Aachen jeweils eine Kammer eingerichtet, die im Zivilprozess eine mündliche Verhandlung in englischer Sprache anbietet (mehr…). In Bonn ist die 19. Zivilkammer unter dem Vorsitz des Richters Dr. Manfred Kaufmann hierfür zuständig.
Ungewöhnlich aus Sicht der Beteiligten war die Tatsache, dass die komplette Kammer bestehend aus drei Richtern bei der Verhandlung anwesend war. Nach Einschätzung des Vorsitzenden Richters verzögerte die Verhandlung in englischen Sprache den normalen Ablauf nicht. Das Urteil soll am 31. Mai verkündet werden, die Richter tendierten zu einem Grundurteil zugunsten der Klägerin. Es bestehe ein Anspruch, der geforderte Schadenersatz sei jedoch zu hoch. Gegen das Urteil könnte die Beklagte Berufung einlegen, vor dem 8. Zivilsenat des OLG Köln können Prozessparteien ebenfalls auf Englisch mündlich verhandeln.
Die Initiative zu Verhandlungen in englischer Sprache der Länder Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Hessen und Niedersachsen fand auch beim Bundesrat schon Zuspruch. Dieser brachte am vergangenen Freitag einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Einführung von Kammern für internationale Handelssachen (KfiHG) beim Deutschen Bundestag ein.
Durch die Einführung von Englisch als zulässige Gerichtssprache sollen sowohl die Attraktivität von Deutschland als Gerichtsstandort als auch die des deutschen Rechts im Ausland gesteigert werden. Bisher würden bedeutende wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten zumeist im Ausland ausgetragen, so die Verfechter der Initiative. Innerhalb von sechs Wochen soll die Bundesregierung Stellung nehmen. (Christopher Tod)
Vertreter BDC International
von Einem & Partner (Frankfurt): Dr. Thomas Rinne
Vertreter Moeller Eaton Holding
Wegner Ullrich Müller-Helle (Berlin): Dr. Michael Kummermehr
Landgericht Bonn, 19. Zivilkammer
Dr. Manfred Kaufmann (Vorsitzender Richter), Dr. Marc Eumann, Dr. Volker Ochsenfahrt
zum Stellenangebot