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2010-08-24

BAG: Altersdiskriminierung ja, Schadensersatz nein

Wird in einer Stellenausschreibung ein “junger” Bewerber gesucht, verstößt dies gegen das Altersdiskriminierungsverbot. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) auf die Klage eines 53-jährigen Bewerbers, der auf eine diesbezügliche Bewerbung eine Absage erhalten hatte. Obwohl er in der Sache Recht bekam, fiel die Entschädigung äußerst gering aus: Der beklagte Arbeitgeber muss lediglich ein Monatsgehalt zahlen.

Der Kläger ist Volljurist und hatte sich 1997 auf eine Stellenausschreibung beworben, in der “zunächst auf ein Jahr befristet ein junge(r) Volljurist/Volljuristin” gesucht wurde. Ohne Einladung zu einem Vorstellungsgespräch erhielt der Kläger eine Absage. Eingestellt wurde eine 33-jährige Volljuristin. Der Kläger ging gegen den Arbeitgeber vor und stützte seine Klage auf unzulässige Benachteiligung aufgrund seines Alters. Er verlangte eine Entschädigung in Höhe von 25.000 Euro und Schadensersatz in Höhe eines Jahresgehalts.

Die Vorinstanzen sowie das BAG waren sich zwar einig, dass ein Verstoß gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz vorliege, wonach Stellen grundsätzlich altersneutral auszuschreiben seien. Die Höhe des Schadensersatzes bemaßen sie jedoch einhellig weitaus niedriger. Das BAG führte aus, dass dem Bewerber Schadensersatz in Höhe eines Jahresgehalts nicht zustehe, da er nicht dargelegt und bewiesen habe, dass er bei einer diskriminierungsfreien Auswahl eingestellt worden wäre. (Sandra Grillemeier)

Klägervertreter
Dr. König & Collegen (Sulzbach): Dr. Michael König

Beklagtenvertreter
Schmitt-Rolfes Faltermeier Staudacher (München): Werner Faltermeier

Bundesarbeitsgericht, 8. Senat
Friedrich Hauck
(Vorsitzender Richter)

Hintergrund: Die Münchner Arbeitsrechtskanzlei Schmitt-Rolfes Faltermeier Staudacher ist breit aufgestellt, im Markt jedoch besonders für ihre Führungskräfteberatung bekannt, betreibt daneben aber auch AGG-Beratung. Zu den Mandanten der Kanzlei gehören Deloitte, HypoVereinsbank, Bayerischer Rundfunk oder MAN. Das hier betroffene Unternehmen gehört ebenfalls zu den regelmäßig betreuten Mandanten.

Die hier auf Arbeitnehmerseite tätige Kanzlei Dr. König & Collegen ist lokal in Sulzbach tätig und berät zu diversen Fragen des Zivil- und Wirtschaftsrechts.