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2010-08-27

Traumschiff: White & Case vermiest Urlaubsstimmung

Enttäuschung für die Passagiere des aus der ZDF-Serie bekannten Traumschiffs: Die MS Deutschland darf sich nicht mehr als “Fünf Sterne Superior” klassifizieren. Dies hat das Landgericht Berlin dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) Mitte August untersagt.

[b]MS Deutschland[/b]Der Dehoga hatte dem Traumschiff im Jahr 2005 die 5-Sterne-Auszeichnung verliehen. Das Schiff der Peter Deilmann Reederei schmückt sich seitdem als einziges Kreuzfahrtschiff mit der Note. Dagegen wehrte sich der Hamburger Wettbewerber, die Reederei Hapag-Lloyd Kreuzfahrten und legte gegen den Dehoga eine Wettbewerbsklage ein, der das Gericht stattgab. Den Teilaspekt der Klage auf Widerruf der Auszeichnung durch den Dehoga wies das Landgericht Berlin jedoch ab.

Das Gericht führte aus, dass die Bezeichnung “5 Sterne Superior” Erwartungen an Ausstattung und Komfort wecke, die das Schiff nicht erfülle. Vor allem seien die Kabinen an Bord nicht so groß wie es für ein 5-Sterne-Hotel an Land gefordert würde.

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Matthias Kloth

Viel grundsätzlicher urteilte das Gericht zudem, dass der auf Hotels an Land zugeschnittene Kriterienkatalog für die Sternevergabe “von vornherein keinen geeigneten Maßstab für die Bewertung von Kreuzfahrtschiffen darstelle”. Vielmehr müsse es spezielle Dehoga-Bewertungskriterien für Kreuzfahrtschiffe geben. An Land wichtige Kriterien wie Hotelgarage und Konferenzbereich seien an Bord bedeutungslos. Andere Gesichtspunkte wie Lärm der Motoren seien hingegen für Seereisende wichtig.

Zudem sei die Dehoga-Zertifizierung deshalb unzulässig, da sie nicht das gesamte für deutsche Urlauber zugängliche Schiffsangebot abdecke. Denn der Hotelverband vergibt nur Sterne an Schiffe, die unter deutscher Flagge fahren. Damit fallen bekannte Schiffe, die unter ausländischer Flagge fahren wie die Aida Cruises (Italien) oder Hapag Lloyd (Bahamas), nicht in die Bewertung.

Der Dehoga kündigte bereits an, gegen das Urteil in Berufung vor das Berliner Kammergericht zu gehen. (Sandra Grillemeier)

Vertreter Hapag-Lloyd
Inhouse
(Hamburg): Dr. Jens Janköster (Rechtsabteilung) – Klagevorbereitung
White & Case
(Hamburg): Dr. Matthias Kloth (Wettbewerbsrecht; Federführung), Dr. Justus Herrlinger (Kartellrecht) – Prozessvertretung

Vertreter Dehoga
KNPZ
(Hamburg): Prof. Christian Klawitter

Landgericht Berlin, 26. Zivilkammer
Dr. Peter Scholz (Vorsitzender Richter)

Hintergrund: White & Case berät Hapag Lloyd seit Jahren ständig im Wettbewerbs-, Kennzeichen- und Urheberrecht.

KNPZ-Partner Klawitter vertrat den Dehoga erstmals und kam über Kontakte zu der Reederei Peter Deilmann ins Mandat. Diese berät Klawitter seit mehreren Jahren im Wettbewerbsrecht. So vertrat er Deilmann etwa 1998 im Rechtstreit mit dem Berlitz Verlag, der die MS Deutschland in seinem Kreuzfahrtführer mit der Note “Vier Sterne Plus” bewertete. Dies ließ Deilmann mit Hilfe von Klawitter vom Landgericht Hamburg untersagen.