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2010-09-02

Rechtsmissbrauch: Nettetaler Kanzlei KNP bremst Berufskläger Zapf aus

Der klagewütige Berliner Spediteur Klaus Zapf muss der Düsseldorfer Firma Real Estate International Investment (REII) Schadenersatz leisten, weil er durch eine sittenwidrige Anfechtungsklage eine Kapitalerhöhung des Unternehmens verzögert hatte. Das hat der BGH entschieden.

Die Höhe des Schadenersatzes steht noch nicht fest, die Rede ist von einem mindestens sechsstelligen Betrag. Damit wurde Zapf als erster sogenannter Berufskläger für die wirtschaftlichen Folgen seiner unberechtigten Anfechtungsklage zur Rechenschaft gezogen und zu Schadenersatz verurteilt.

Nenninger_Bernd
Bernd Nenninger

Zapf zählt zu einem Kreis von etwa 30 professionellen Berufsklägern in Deutschland, die Anteile an Aktiengesellschaften erwerben und diese anschließend mit Anfechtungsklagen überziehen und damit in ihrer Geschäftsentwicklung blockieren.

Auch im Falle der REII, vormals Nanoinvests, hatte Zapf die von der Hauptversammlung beschlossene Kapitalerhöhung mit einer Anfechtungsklage blockiert. Er hatte angeboten, seine Klage zurückzunehmen, wenn ihm 3.500 Bezugsrechte für neue Aktien zugestanden würden. Darin sah schon das Landgericht Frankfurt vor drei Jahren ein sittenwidriges Verhalten und verurteilte ihn zu Schadensersatz (mehr…). Zapf habe sich auf dem Rechtsweg ihm nicht zustehende Vorteile verschaffen wollte, so das Gericht. Das OLG Frankfurt bestätigte diese Entscheidung, ebenso nun der BGH.

Das BGH-Urteil erschwert Berufsklägern ihr ‘Geschäftsmodell’; die typischerweise gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder Fusionen gerichteten Klagen können durch das Grundsatzurteil für die Kläger selbst sehr teuer werden. Gleichzeitig gilt die Entscheidung als klares Signal an Aktiengesellschaften, sich konsequenter gegen Berufskläger zu wehren. (Sandra Grillemeier)

Vertreter Zapf
Angelika Wirth-Zobel
(Berlin)
Prof. Dr. Rudolf Nirk & Dr. Ekkehart Schott
(Karlsruhe): (vor dem BGH) – aus dem Markt bekannt

Vertreter REII
KNP Dr. Nenninger Penatzer & Krins
(Nettetal): Dr. Bernd Nenninger; Associate: Thorsten Hübbers
Vorwerk & Schultz
(Karlsruhe): Dr. Volkert Vorwerk (vor dem BGH) – aus dem Markt bekannt

Bundesgerichtshof, 6. Senat
Gregor Galke (Vorsitzender Richter)

Hintergund: Wirth-Zobel hat Zapf auch schon im Zusammenhang mit Klagen gegen CDV Software Entertainment vertreten. KNP war dagegen bei REII erst nach der Hauptversammlung ins Mandat gekommen. REII-Vertreter Bernd Nenninger betreut zudem weitere Aktiengesellschaften in ähnlichen Verfahren. Auch dort wendet er das von ihm entwickelte ‘Düsseldorfer Modell’ an, mit dem er beim jetzigen Urteil erfolgreich war. Ziel des Nettetaler Anwalts war, missbräuchlichen Aktionärsklagen Einhalt zu gebieten.

Das Modell sieht vor, sich nicht nur aktienrechtlich gegen Berufskläger zu verteidigen, sondern deren Klagen als haftungsrechtliches Problem zu begreifen. Das Modell empfiehlt den Aktiengesellschaften, keine Toleranz zu zeigen und mit dem Anfechtenden keinen Vergleich zu schließen, solange kein offensichtlich vorliegender Anfechtungsgrund zum Sieg verhilft und kein Sanierungsdruck besteht.

Gleichzeitig mit der Klageerwiderung reicht die Aktiengesellschaft einen sogenannten Freigabeantrag ein und verkündet den Beratern den Streit. Außerdem erhebt sie zwei Eventual-Widerklagen, die keinerlei Kostenrisiko darstellen.