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2012-06-20

Markenstreit um Flaschenform: Pepsi siegt mit Hogan Lovells gegen Coca Cola und Bardehle

Der Getränkekonzern Pepsi verletzt mit seiner Carolina-Flasche keine 3D-Marke des Wettbewerbers Coca Cola. Dies hat das Landgericht Hamburg entschieden und eine Klage von Coca Cola abgewiesen (Az. 315 O 310/11).

Burkhart Goebel

Burkhart Goebel

Coca Cola wollte mit der Klage erreichen, dass die 2010 von Pepsi auf dem deutschen Markt eingeführte sogenannte Carolina-Flasche in Deutschland verboten wird. Nach Ansicht des Konzerns verletze Pepsi mit der Flasche eine 3D-Gemeinschaftsmarke für die 0,2 Liter-Flasche. Pepsi nutze in unlauterer Weise den guten Ruf und die Attraktivität der Marke. Coca Cola sah zudem eine Verwässerung der Marke aufgrund der fehlenden Unterscheidbarkeit der Flaschen.

Dem widersprach das Landgericht. Die Flaschen seien sich nicht ähnlich genug, um eine Verletzung durch Pepsi festzustellen. Allein die Tatsache, dass beide Flaschen tailliert sind, reiche nicht aus. Vielmehr nutzen nach Ansicht des Gerichts viele Hersteller taillierte Flaschen, die damit eine allgemein übliche Grundform seien.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Coca Cola kann Berufung vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg einlegen. Parallel laufen noch in anderen Ländern, beispielsweise Australien, ähnliche Verfahren.

Vertreter Coca Cola:
Bardehle Pagenberg (München): Claus Eckhartt

Vertreter Pepsi:
Hogan Lovells (Hamburg): Dr. Burkhart Goebel, Mareike Hunfeld (Counsel); Associates: Dr. Carsten Sprenger, Manuela Gröschel

Landgericht Hamburg, 15. Zivilkammer
Markus Schneider (Vorsitzender Richter)

Hintergrund: Alle Beteiligten sind aus dem Markt bekannt. Bei den Prozessvertretern gab es keine Überraschung. Bardehle Pagenberg ist regelmäßig für Coca Cola tätig und verwaltet auch das Markenportfolio des Konzerns.

Auch Pepsi vertraut bereits seit Jahren in Prozessen und Beratung auf Hogan Lovells beziehungsweise die Vorgängersozietät Lovells. Der Fall war einer der letzten Fälle des Richters Markus Schneider, der in Pension gegangen ist.

Das Urteil des LG Hamburg steht in einer Reihe mit der gängigen Rechtsprechung und ist daher nicht wirklich überraschend: Allgemein haftet der 3D-Marke der Ruf an, in Verletzungsverfahren nur schwer als Waffe eingesetzt werden zu können, da Gerichte häufig gegen die Markeninhaber entscheiden. Der Schutzumfang einer 3D-Marke ist sehr eng. Ein Beispiel hierfür ist der Streit um die 3D-Marke des Legosteins (mehr…, mehr…). Markenrechtler sehen die 3D-Marke daher zunehmend kritisch und weichen wenn möglich auf andere Schutzmöglichkeiten, beispielsweise durch ein Geschmacksmuster, aus.

Das Verfahren zeigt aber auch die enorme Bedeutung des Standorts Deutschland für IP-Prozesse, nicht nur im Patent-, sondern auch im Marken- und Wettbewerbsrecht. Denn Coca Cola hat Pepsi in Europa, soweit bekannt, nur in Deutschland aus ihrer Gemeinschaftsmarke angegriffen. Parallel laufen Verfahren in Australien und Neuseeland. Nach Meinung von Experten spielt vor allem die Schnelligkeit und Qualität der Entscheidungen die entscheidende Rolle dafür, dass Deutschland auch im Soft-IP zu einem der wichtigsten europäischen Gerichtsstandorte geworden ist. (Catrin Behlau)