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2012-09-12

Arcandor-Fonds: Bankerbe von Finck fordert mit Wirsing Schadensersatz

Vor dem Landgericht Bonn ist heute eine Serie von Verhandlungen gestartet, bei denen es um Schadensersatzklagen wegen Vermögensanlagen in Fonds der Oppenheim-Esch-Gruppe geht. Den Auftakt machte der Bankier Wilhelm von Finck junior. Er verklagt die Bank Sal. Oppenheim, Josef Esch und zwei Oppenheim-Esch-Gesellschaften. Er macht Schadensersatzansprüche von 47 Millionen Euro geltend.

Frank Wardenbach

Frank Wardenbach

 Dabei geht es um zwei Immobilien in München und Potsdam, die die Fondsgesellschaften dem inzwischen insolventen Warenhauskonzern Arcandor vermietet hatten. Die Insolvenz des Unternehmens hatte dazu geführt, dass die Rendite weit hinter den Erwartungen der Anleger zurückgeblieben ist. München und Potsdam sind nur zwei von vielen Arcandor-Warenhausfonds, die die Oppenheim-Esch-Gruppe aufgelegt hatte. Zahlreiche, meist hochvermögende Kunden haben sich an diesen Fonds beteiligt. Etliche dieser Investoren fordern nun wie von Finck Schadensersatz.

In dem nun verhandelten Fall macht der Kläger unter anderem geltend, dass er über das unternehmerische Risiko seines Investments nicht ausreichend aufgeklärt worden sei. Zudem hätten die Beklagten gegen ihre Auskunftspflichten verstoßen. So hätten die Fondsinitiatoren Zahlungen in beträchtlicher zweistelliger Millionenhöhe an die Mieterin Arcandor geleistet, ohne die Fondsgesellschafter darüber zu informieren. “Es hat Absprachen zwischen Josef Esch und dem damaligen KarstadtQuelle-Chef Wolfgang Urban zu Lasten der Anleger gegeben. Darüber hätte aufgeklärt werden müssen”, sagte Kläger-Anwalt Dr. Georg Wirsing von der Kanzlei Wirsing Hass Meinhold.

Die Richterin machte aber deutlich, dass aus ihrer Sicht viele mögliche Anspruchsgrundlagen nicht einschlägig sind. Insbesondere liege kein Fall der Prospekthaftung vor, da die Oppenheim-Esch-Fonds nicht mittels Prospekt vertrieben worden seien. Auch ein deliktisches oder sittenwidriges Handeln verneinte das Gericht. Erneut regte die Richterin an, sich im Wege des Vergleichs zu verständigen. Allerdings war ein Gütetermin in der Vergangenheit bereits gescheitert, weil die beiden Parteien zu weit auseinander gelegen hatten. Von Finck strebt die Rückabwicklung der Investments an. Sal. Oppenheim und Esch vertreten dagegen den Standpunkt, dass sich lediglich ein Geschäftsrisiko verwirklicht habe, für das die Grundstücksgemeinschaft gerade stehen müsse.

Neben von Finck klagen bereits einige andere Fondsinvestoren gegen die Oppenheim-Esch-Verantwortlichen. Vor dem LG Köln wurde bereits die Klage des Anlegers Axel Pfeil verhandelt, auch er hatte sich in Potsdam beteiligt (mehr…). Hier ist das Kölner Gericht zuständig, weil sich Pfeils Klage ausschließlich gegen die Bank Sal. Oppenheim richtet. Die Entscheidung des Landgerichts steht noch aus. Und auch das LG Frankfurt befasst sich mit einer Anlegerklage. Der ehemalige Sal. Oppenheim-Manager und Leiter der Frankfurter Bankniederlassung Dr. Thomas Pachmann geht ebenfalls gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber vor.

Bekannt ist außerdem, dass die Familie des Schuhunternehmens Deichmann eine Klage vor dem LG Bonn eingereicht hat. Hier ist die Verhandlung auf den 23. Oktober terminiert. Die Deichmanns klagen auf mehr als 30 Millionen Euro Schadensersatz. Bei ihnen geht es nicht um Arcandor-Fonds, sondern Investments in die drei Oppenheim-Esch-Fonds ‘Ossendorf-Hürth I’, ‘Ossendorf VIII’ und ‘Bürohäuser Köln Rheinhallen’.

Am 7. November stehen dann vier weitere Klagen unterschiedlicher Kläger an, die sich am Fonds ‘Ossendorf-Hürth I’ beteiligt hatten. Insgesamt befasst sich das LG Bonn mit 14 Fällen, für acht der Verfahren ist bisher kein Termin bestimmt worden.

Vertreter Wilhelm von Finck junior
Wirsing Hass Meinhold (München): Dr. Georg Wirsing, Dr. Wilko Meinhold, Dr. Bastian Aurich, Dr. Michael Zoller

Vertreter Sal. Oppenheim
Heuking Kühn Lüer Wojtek (Köln): Dr. Frank Wardenbach, Markus Schmülling
Inhouse (Köln): Dr. Jörg Mucke (Leiter Rechtsabteilung), Alexander Geuer

Vertreter Josef Esch, Oppenheim Immobilien Treuhand GmbH, Josef Esch Fonds-Projekt GmbH
Busse & Miessen (Bonn): Dr. Torsten Arp, Wolfgang Miessen, Michael Schorn, Dr. Christof Kiesgen

LG Bonn, 2. Kammer
Margret Dichter (Vorsitz)

Hintergrund: Bei der Klage von Fincks handelt es sich um einen der ersten Streitfälle, in denen es um möglicherweise fehlerhafte Anlageberatung im Zusammenhang mit Investments in Oppenheim-Esch-Fonds geht. Allerdings hatte sich das LG Köln bereits Mitte Mai mit der Klage des ehemaligen Bankers Axel Pfeil befasst, der sich durch den Anlegeranwalt Sven Achenbach vertreten ließ. Auch Dr. Thomas Pachmann setzt in dem Prozess vor dem LG Frankfurt auf Achenbach.

Die beklagte Sal. Oppenheim setzt auf Noerr-Partner Dr. Stefan Blum. Noerr profitiert dabei von ihrer engen Zusammenarbeit mit der Sal. Oppenheim-Eignerin Deutsche Bank. Die Bank lagert seit rund zwei Jahren einen Großteil ihrer Prozesse an Noerr aus (mehr…). Doch Sal. Oppenheim arbeitet in bank- und kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten auch mit anderen Kanzleien wie Hengeler Mueller oder wie hier mit Heuking Kühn Lüer Wojtek zusammen (mehr…).

Josef Esch und die Esch-Gesellschaften setzen auf ihre langjährigen Berater Busse & Miessen. Auch im beihilferechtlichen Streit lässt sich Esch von der Bonner Kanzlei beraten (mehr…). Die Prozesse verantwortet federführend Dr. Torsten Arp. Eng begleitet wird er dabei von dem Esch-Justiziar Dirk Froese, der bestens mit den Fondsgeschäften vertraut ist.

Das Bild bei den Klägervertretern ist gemischt. Bei der in Kürze anstehenden Verhandlung der Klage des Schuhunternehmers Deichmann ist Luther-Anwalt Dr. Arndt Begemann aus Essen mandatiert, er hat die Verhandlung vor dem LG Bonn auch persönlich verfolgt. Sein Kölner Kollege Dr. Stefan Kraus vertritt die Interessen des Maxdata-Gründers und Oppenheim-Esch-Investors Holger Lampatz. Luther ist auch für weitere Fondszeichner tätig. Zu ihren Mandanten gehören der frühere VW-Chef Dr. Carl Hahn, die Harald und Hilde Neven DuMont-Stiftung, die Familie Nanz/Korb/Baur von der Nanz-Gruppe und Gerd Reimann-Dubbers (früher Benckiser). Alle sind am Immobilienfonds Ossendorf-Hürth I beteiligt und haben das Essener Luther-Büro beauftragt. Federführend tätig sind hier Dr. Arnd Becker und Melanie Nölle.

Bekannt ist ferner, dass sich die Unternehmerfamilie Benteler von Dr. Ralf Hafner aus dem Nürnberger Beiten Burkhardt-Büro vertreten lässt, der als Beobachter in Bonn ebenfalls präsent war. Allerdings ist bislang unklar, ob die Bentelers wegen ihrer mehr als zehn Beteiligungen bereits Klage eingereicht haben oder noch einen außergerichtlichen Kompromiss suchen.

Bereits geklagt vor dem LG Köln hat auch die Quelle-Erbin Madeleine Schickedanz, allerdings laufen hier Pressemeldungen zufolge vielversprechende Vergleichsverhandlungen. Ex-Arcandor-Vorstand Thomas Middelhoff hat eine Klage vorbereitet. Beide monieren ebenfalls, dass sie im Zusammenhang mit ihren Oppenheim-Esch-Investments fehlerhaft beraten wurden. Schickedanz lässt sich von den Kanzleien Dr. Ringstmeier & Kollegen sowie Beisse & Rath beraten, die Eheleute Middelhoff haben Schelling & Partner und Buse Heberer Fromm mandatiert.

Die Medienunternehmer Bernd und Helmut Breuer verhandeln mit Dr. Silke Wenk von der Kanzlei Dr. Wenk & Dr. Huth aus Lindau am Bodensee über einen außergerichtlichen Vergleich. Sie hatten sich beteiligt an den Fonds ‘Hürth-Ossendorf I’ und ‘Köln-Deutz Arena und Mantelbebauung’. (Volker Votsmeier)