Gaffel-Gesellschafterstreit: OLG spricht von Zerrüttung, Kölsch-Kartell verzögert Entscheidung
Der Streit zwischen den Brüdern und Gesellschaftern der Privatbrauerei Gaffel, Heinrich und Johannes Becker, steuert auf einen neuen Höhepunkt zu. Das OLG Köln verhandelte über eine Klage von Johannes Becker, der vor rund fünf Jahren als Geschäftsführer abgesetzt worden war. Johannes will seinen Bruder als Geschäftsführer und Gesellschafter aus dem Unternehmen klagen (Az. 18 U 218/11). Dabei spielen auch kartellrechtliche Ermittlungen eine wichtige Rolle. Als dieser Komplex erörtert wurde, schloss das OLG die Öffentlichkeit aus.
Ralph Drouven
In der Klage wirft Johannes Becker seinem Bruder vor, aus den Firmengeldern unzulässige Privatentnahmen in Millionenhöhe getätigt zu haben. Zudem habe Heinrich Spesenbetrug begangen und damit dem Unternehmen geschadet. Daneben moniert Johannes Becker, dass ihm Informationen aus dem Unternehmen vorenthalten werden, auch in dieser Frage prozessiert er gegen Heinrich, der 62 Prozent an Gaffel hält. Beklagt ist auch Heinrich Philipp Becker. Der Sohn Heinrichs fungiert ebenfalls als Geschäftsführer. Johannes dagegen wurde 2006 als Geschäftsführer abgesetzt, ihm gehören 38 Prozent des als offene Handelsgesellschaft firmierenden Unternehmens.
Der Vorsitzende Richter deutete an, dass das Fehlverhalten Heinrich Beckers womöglich nicht schwerwiegend genug sei, um dessen Abberufung zu rechtfertigen. Allerdings erlange der Hilfsantrag der Kläger, die Gesellschaft wegen Zerrüttung aufzulösen, damit eine zentrale Bedeutung. Die Richter betonte, dass sich der Senat mit dieser Frage nun sehr ernsthaft befasse. Das Unternehmen sei auf Dauer gefährdet, wenn die Hauptbeteiligten derart aufeinander losgingen. “Lieber eine Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende”, so der Vorsitzende Richter. Allerdings entschied sich das Gericht, weitere Entwicklungen abzuwarten. Nun ist für den 13. Dezember ein Spruchtermin angesetzt. Käme es zu einem Auflösungsbeschluss, müsste das Unternehmen in letzter Konsequenz meistbietend verkauft werden. Nach Informationen der ‘Kölnischen Rundschau’ wappnen sich bereits beide Brüder für diesen Fall. Danach sollen sowohl Heinrich als auch Johannes mit Geldgebern im Gespräch sein, um für die Übernahme des jeweils anderen Gesellschafteranteils gerüstet zu sein.
Doch zuvor wird der Streit weiter die Gerichte beschäftigen. Auch Heinrich Becker klagt umgekehrt auf den Ausschluss seines Bruders als Gesellschafter. Dieses Verfahren liegt beim LG Köln und wird dort am 26. September verhandelt. Dort wird es auch um die Frage gehen, ob Johannes Becker Gaffel geschadet hat, indem er Unternehmensinterna an das ‘Manager Magazin’ weitergegeben hat. In dem Artikel wurde die Bonität von Gaffel in Frage gestellt. Johannes Becker bestreitet, der Informant gewesen zu sein.
Kartellrechtliches Verfahren läuft
Eine wichtige Rolle in der Auseinandersetzung zwischen den Becker-Brüdern spielen auch die kartellrechtlichen Ermittlungen gegen namhafte Kölsch-Brauereien. Branchenkennern zufolge geht es um womöglich illegale horizontale Preisabsprachen. Es wird vermutet, dass die Ermittlungen der Behörde durch einen Kronzeugenantrag Johannes Beckers angestoßen wurden.
Falls Heinrich Becker gegen das Wettbewerbsverbot verstoßen haben sollte, könnte das auch für das zivilrechtlichen Prozess relevant sein. Das OLG hatte die Öffentlichkeit ausgeschlossen, als dieser Komplex erörtert wurde. Ohnehin ist eine Entscheidung des Kartellamts nicht kurzfristig zu erwarten.
Ins Rollen gekommen ist das Kartellverfahren bereits Ende 2011. Kurz vor Weihnachten schlugen die Ermittler zu – nicht nur bei Gaffel selbst. Durchsucht wurde auch bei den Wettbewerbern Früh, Reissdorf und der Erzquell Brauerei Bielstein, die das Zunft-Kölsch braut. Einige kleineren Brauereien wie Malzmühle und Sünner haben ebenfalls Post vom Kartellamt bekommen. Es wäre nicht unüblich, wenn im Anschluss an die Durchsuchung auch andere Beteiligte einen sogenannten Bonusantrag beim Kartellamt gestellt hätten, eine Art Kronzeugenregelung.
Vertreter Johannes Becker
BridgehouseLaw (Köln): Michael Falter
Vertreter Heinrich Becker
CMS Hasche Sigle (Köln): Dr. Ralph Drouven; Associate: Dr. Daniel Otte
Vertreter Heinrich Philipp Becker
Köhler & Klett (Köln): Dr. Alexander de Diego
OLG Köln, 18. Senat
Dr. Burkhard Gehle (Vorsitzender Richter)
Kartellrechtliches Bußgeldverfahren
Vertreter Privatbrauerei Gaffel Becker
CMS Hasche Sigle (Brüssel): Dr. Michael Bauer; Associate: Dr. Björn Herbers
Vertreter Gaffel-Gesellschafter Johannes Becker
Cleary Gottlieb Steen & Hamilton (Köln): Dr. Romina Polley; Associate: Dr. Roman Zagrosek
Vertreter Cölner Hofbräu Josef Früh
Freshfields Bruckhaus Deringer (Köln): Dr. Michael Esser
Vertreter Privat-Brauerei Heinrich Reissdorf
Luther (Düsseldorf): Dr. Guido Jansen
Vertreter Erzquell-Brauerei Bielstein – nicht bekannt
Hintergrund: Die Becker-Brüder vertrauen seit Beginn ihres erbitterten Streits auf die gleichen Anwälte, die allerdings teils die Kanzlei gewechselt haben. So war Michael Falter vor Kurzem von Cleary Gottlieb Steen & Hamilton zu BridgehouseLaw gewechselt (mehr…). Zunächst hatte er das Mandat zusammen mit dem Cleary-Partner Dr. Jürgen Sieger geführt (mehr…), nach und nach aber die Federführung übernommen. Dr. Alexander de Diego, der Anwalt von Heinrich Philipp Becker, arbeitet inzwischen bei Köhler & Klett, er kommt von CMS Hasche Sigle und pflegt hier auch einen engen Austausch mit CMS-Gesellschaftsrechtler Dr. Ralph Drouven.
Auch im kartellrechtlichen Verfahren haben sich die geschäftsführenden Gesellschafter von Gaffel für CMS entschieden. Allerdings tritt der Minderheitsgesellschafter Johannes Becker aufgrund der besonderen Konstellation mit einer eigenen Anwältin auf. Er mandatierte die renommierte Cleary-Kartellrechtlerin Dr. Romina Polley. Die daneben betroffenen Kölsch-Brauereien setzen ebenfalls auf namhafte Adressen. (Volker Votsmeier)