Artikel drucken
2012-09-03

Koelnmesse-Fall: Gleiss verhindert für GKM EU-Beihilfeverfahren

Im Komplex rund um die Kölner Messehallen will die EU-Kommission kein förmliches Beihilfe-Prüfverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland einleiten. Eine Privatperson hatte die Beschwerde eingelegt, der die Kommission nach ihrer Vorprüfung nicht weiter nachgehen will. Für die Grundstücksgesellschaft Koelnmesse (GKM) ist dies ein vorläufiger Etappensieg im Zwist mit der Stadt Köln um Mietzahlungen in Millionenhöhe.

Ulrich Soltész

Ulrich Soltész

Die EU-Kommission ist dazu angehalten, ein förmliches Prüfverfahren einzuleiten, wenn erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit von Beihilfen bestehen. Da sie kein Prüfverfahren im Kölner Messehallen-Fall einleitet, handelt es sich für sie offensichtlich um keine Beihilfen oder um Beihilfen, die zumindest gerade noch EU-konform sind. Da der Fall früh abgeschlossen wurde, kann er im Gegensatz zu einem förmlichen Prüfverfahren wieder aufgenommen werden, wenn neue Beweise auftauchen.

Mit der Prüfung hatte die EU-Kommission 2007 nach der privaten Beschwerde begonnen. Sie richtete sich gegen den Mietvertrag zwischen der Stadt und den Esch-Fonds, den Verkauf der Rheinhallen und den Neubau der Nordhallen des Kölner Messegeländes. Die Esch-Fonds stehen hinter der GKM.

2003 hatte GKM von der Koelnmesse ein unbebautes Gelände erworben, um darauf vier Messehallen zu errichten. Im Herbst 2004 vermietete sie das Areal an die Stadt, die es wiederum an die Koelnmesse untervermietete. Vereinbart wurde ein Mietzins von jährlich gut zwei Millionen Euro, zu zahlen ab 2007. Nachdem EU-Organe intervenierten, stieg die Stadt aus dem Mietvertrag aus. Die nach Ansicht der GKM noch ausstehende Summe beläuft sich auf gut sieben Millionen Euro.

Das Geld will sie im Wege eines Urkundsprozesses geltend machen, was ihr die Kölner Gerichte bislang verwehrten (mehr…). Unter anderem erklärten die Richter, dass selbst wenn der GKM die Mietzahlung nur vorläufig zugesprochen würde, dies eine möglicherweise rechtswidrige Beihilfe zur Folge hätte. Ob dies so sei, beurteilte das Oberlandesgericht nicht.

Nur in Bezug auf die Beihilfe-Fragen konnte die GKM nach JUVE-Informationen Revision beim Bundesgerichtshof einlegen. Der genaue Standpunkt der EU-Kommission zur Beihilfe-Frage dürfte nun eine wichtige Rolle in der Neuverhandlung spielen oder in zusätzlichen, speziell beihilferechtlichen Verfahren vor nationalen Gerichten. Wegen der anderen Punkte, die gegen den Urkundsprozess sprachen, legte die GKM Nichtzulassungsbeschwerde ein.

Stefan­ Hertwig

Stefan­ Hertwig

Der Europäische Gerichtshof erklärte 2009 das Investorenmodell der GKM und Stadt Köln für europarechtswidrig. Im April 2012 hatte die Kommission zudem das Vertragsverletzungsverfahren wegen eines Verstoßes gegen europäisches Vergaberecht eingestellt. Nun sind keine Verfahren vor der Europäischen Kommission zu den Kölner Messehallen mehr anhängig, erklärte die Stadt Köln.

Vertreter GKM
Gleiss Lutz (Brüssel): Dr. Ulrich Soltész; Associate: Christian Wagner
Busse & Miessen
(Bonn): Wolfgang Miessen – aus dem Markt bekannt

Vertreter Stadt Köln
CBH Rechtsanwälte (Köln): Prof. Dr. Stefan Hertwig

Vertreter Kölnmesse
Kapellmann und Partner (Mönchengladbach): Prof. Dr. Werner Langen

EU-Kommission
Ulrich Diez (Generaldirektion Wettbewerb)

Hintergrund: Alle Anwälte sind bereits seit Längerem mit dem Komplex befasst und vertraten ihre jeweiligen Parteien auch schon vor den Kölner Gerichten. (Parissa Kerkhoff)