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2012-10-04

Smartphone-Krieg: Neue Urteile bringen keiner Seite einen entscheidenden Vorteil

Im weltweit tobenden Smartphone-Krieg zwischen Apple, Microsoft und den Herstellern von Mobilgeräten mit Android-Betriebssystem gibt es neue Urteile. Deutsche und US-amerikanische Patentgerichte haben gleich vier wichtige Entscheidungen gefällt. Keine der Seiten konnte allerdings dadurch einen nachhaltigen Vorteil für sich erreichen.

Ende September musste Motorola Mobility eine Niederlage vor dem Landgericht München hinnehmen. Das Gericht sah es für erwiesen an, dass die Google-Tochter ein Europäisches Patent von Microsoft auf die sogenannte App-Technologie verletzt. Motorola steht in diesem Verfahren die Berufung offen. Beide Unternehmen prozessieren um mehrere Technologien vor den Patentgerichten München und Mannheim.

Zwischen den beiden Unternehmen sind auch standardessenzielle Patenten zur Video-Technik streitig. Am vergangenen Freitag bestätigte ein US-Berufungsrichter das Urteil eines Regionalgerichts in Seattle gegen Motorola Mobility. Das Regionalgericht hatte im Frühjahr Motorola ein Verbot erteilt: Das Unternehmen darf demnach ein Patenturteil des Landgerichts Mannheims nicht benutzen, um gegen Microsoft ein Verkaufsverbot für die Spielkonsole Xbox und die Windows-Software durchzusetzen.  Die Mannheimer Patentkammer hatte im Mai Microsoft wegen der Verletzung von zwei entsprechenden Motorola-Patenten verurteilt (mehr …).

Das US-Berufungsurteil wird von Beobachtern als herber Schlag für Motorola gewertet, da nun nur noch geringe Aussichten bestehen, das Vollstreckungsverbot doch noch abzuwehren. Es blockiert somit den wichtigsten Prozesserfolg für die Google-Tochter in der Auseinandersetzung mit Microsoft und Apple.

Apple-Klage gegen Samsung und Motorola abgewiesen

Einen Tag nach dem Münchner Urteil war Motorola wieder auf der Gewinnerseite. Das Landgericht Mannheim wies eine Klage von Apple gegen Samsung und Motorola zurück. Der iPhone-Hersteller hatte in zwei getrennten Verfahren den Wettbewerbern vorgeworfen, ein Europäisches Patent auf die Multitouch-Technologie zu verletzten. Die Mannheimer Patentkammer verneinte dies vollumfänglich.

Nur wenige Tage nach dem Mannheimer Urteil verbuchte Samsung einen weiteren Erfolg in der Auseinandersetzung mit Apple. Im Design-Streit um das Galaxy Tablet 10.1 setzte das Landgericht Düsseldorf das Hauptsacheverfahren aus, bis das HBMA in Alicante über die Nichtigkeit des entsprechenden Geschmacksmusters entscheidet (mehr…). Gegen Samsung steht allerdings weiterhin das Verkaufsverbot aus dem Verfügungsverfahren, das Apple im Sommer 2011 erwirkte (mehr…).

Unterdessen ist bekannt geworden, dass Samsung das neue iPhone 5 in den USA angegriffen hat. Vor einem kalifornischen Gericht geht es dabei vor allem um UMTS-Patente. Beobachter vermuten, dass entsprechende Klagen vor deutschen Gerichten bereits in der Vorbereitung sind.

 

Verfahren vor dem Landgericht München

Vertreter Microsoft
Bardehle Pagenberg (München): Dr. Tilman Müller-Stoy, Peter Hess (Patentanwalt); Associates: Dr. Christian Haupt, Dr. Niels Malkomes (beide Patentanwälte), Dr. Thomas Gniadek, Tiffany Zilliox
Inhouse (USA): Andy Culbert (Chief Patent Litigation), David Killough, Mike Allen – aus dem Markt bekannt

Vertreter Motorola
Quinn Emanuel Urquhart & Sullivan (Mannheim): Dr. Marcus Grosch, Dr. Ralf Uhrich, Jerome Kommer
Inhouse (Libertyville): Tom Miller (Vice President IP) – aus dem Markt bekannt

Landgericht München I (7. Zivilkammer):
Dr. Peter Guntz (Vorsitzender Richter)

 

Verfahren vor dem Landgericht Mannheim

Vertreter Apple
Freshfields Bruckhaus Deringer (München): Prof. Dr. Peter Chrocziel; Associates: Dr. Markus Gampp – aus dem Markt bekannt
von Lieres Brachmann Schulze (München): Roland Brachmann – aus dem Markt bekannt

Henrik Timmann

Henrik Timmann

Vertreter Motorola
Quinn Emanuel Urquhart & Sullivan (Mannheim): Dr. Marcus Grosch, Dr. Katrin Gerstenberg, Michael Krenz
Inhouse (Libertyville): Tom Miller (Vice President IP) – aus dem Markt bekannt

Vertreter Samsung
Rospatt Osten Pross (Düsseldorf): Dr. Henrik Timmann; Associate: Hetti Hilge
Zimmermann & Partner (München): Dr. Joel Nägerl, Dr. Christian Ginzel (Patentanwälte)

Landgericht Mannheim, 7. Zivilkammer
Andreas Voß (Vorsitzender Richter)

 Hintergrund: Die Fronten im weltweiten Smartphone-Krieg sind ebenso klar wie die Positionierung der Prozesskanzleien auf beiden Seiten. Microsoft arbeitet in den deutschen Prozessen mit Prozessteams von Freshfields und Bardehle Pagenberg. Der Software-Gigant mandatiert zusätzlich seit einigen Monaten auch Patentrechtler von Bird & Bird. Freshfields und Bardehle vertraten bislang auch Apple in den deutschen Prozessen. Die vergangenen Wochen haben hier allerdings eine neue Entwicklung gebracht. Apple hat demnach einige Verletzungsprozesse gegen Motorola von Bardehle auf Freshfields übertragen.

Freshfields arbeitet mit drei verschiedenen Teams für den iPhone-Hersteller. Ein Kölner Team um Matthias Koch führt die Geschmacksmuster-Verfahren gegen Samsung. Ein Düsseldorfer Team um Dr. Frank-Erich Hufnagel sowie ein Münchner Team um Chrocziel kümmern sich um die Patentklagen. Das Münchner Team hatte Mitte September einen wichtigen Prozesserfolg gegen Motorola um ein sogenanntes Rubberbanding-Patent erstritten.

Recht dominant agiert inzwischen Quinn Emanuel auf Seiten der Android-Anbieter. Die US-Litigationkanzlei führt alle Verfahren vor deutschen IP-Gerichten für Motorola. Auch das Verfahren um das US-Vollstreckungsverbot haben US-Anwälte der Kanzlei betreut. Das deutsche IP-Team um Grosch und Nadine Hermann ist seit Kurzem aber auch für Samsung recht umfangreich tätig.

Ursprünglich war im Komplex gegen Apple die Düsseldorfer Patentboutique Rospatt Osten Pross auf Samsungs Seite gesetzt. Die Kanzlei tritt jedoch mittlerweile nur bei den Passivklagen federführend auf, wie im aktuellen Urteil um die Multitouch-Patente. Die Aktivklagen in Mannheim sowie die Geschmacksmusterprozesse werden von Quinn Emanuel betreut, wobei Rospatt weiter im Hintergrund tätig ist. Samsung soll auch einen kleinen Teil der Aktivklagen Axel Verhauwen von Krieger Mes & Graf von der Groeben anvertraut haben (mehr…). (Mathieu Klos)