Über Ingrid Burghardt-Richter
Ingrid Burghardt-Richter berät Unternehmer und Unternehmen bei gesellschaftsrechtlichen Gestaltungen, insbesondere im Bereich von Übernahmen und Beteiligungen. Sie vertritt Unternehmen bzw. deren Gesellschafter in streitigen Auseinandersetzungen. Frau Burghardt-Richter berät in- und ausländische Mandanten bei der konzeptionellen Gestaltung unternehmerischer Kooperationen.
Außerdem berät Ingrid Burghardt-Richter Unternehmen der Immobilienwirtschaft, insbesondere bei Transaktionen und Immobilienprojekten. Für eine Reihe von großen und mittleren Unternehmen aus dem In- und Ausland ist Frau Burghardt-Richter Ansprechpartnerin in allen wirtschaftsrechtlichen Fragen.
Werdegang
- Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht
- Partnerin bei FPS
- Rechtsanwältin tätig in Münster, Frankfurt a.M. und Düsseldorf
- Zulassung als Rechtsanwältin