Über Nikolai Venn
Nikolai Venn ist Fachanwalt für Strafrecht und Partner der auf das Wirtschafts- und Steuerstrafrecht spezialisierten Kanzlei FREYSCHMIDT FRINGS PANANIS VENN mit Sitz in Berlin.
Seit seiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 1998 berät und verteidigt er Unternehmen und Einzelpersonen im gesamten Wirtschaftsstrafrecht.
Geboren 1971 in Konstanz, aufgewachsen in Wien und Den Haag, studierte Nikolai Venn ab 1990 Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin. Nach der Ersten Juristischen Staatsprüfung 1995 war er zunächst als wissenschaftlicher Mitarbeiter, nach dem Zweiten Staatsexamen 1998 als Rechtsanwalt in einer Berliner Anwaltskanzlei im Bereich Strafrecht tätig. 2001 wechselte er in eine überörtliche Wirtschaftskanzlei, wo er den Bereich Wirtschaftsstrafrecht verantwortete, bis er 2008 als Partner zu FFPV wechselte.
Zwischen 2001 und 2011 war Rechtsanwalt Venn Lehrbeauftragter der rechtswissenschaftlichen Fakultät Universität Potsdam für Straf- und Strafprozessrecht mit Veranstaltungen u.a. zum Wirtschaftsstrafrecht und dem Recht der Strafverteidigung. Nikolai Venn ist Mitglied des Beirats der Zeitschrift für Wirtschaftsstrafrecht und Haftung im Unternehmen (ZWH) und Autor diverser Publikationen zum materiellen Strafrecht und Strafprozessrecht.
Nikolai Venn ist Mitglied der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung e.V. (WiSteV), der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltvereins, der Vereinigung Berliner Strafverteidiger*innen e. V., der European Criminal Bar Association (ECBA) sowie der Deutsch-Niederländischen Rechtsanwaltsvereinigung e.V (DNRV).
„rechtl. herausragend, extrem kollegial“, „klug u. umgänglich“, „messerscharfer Stratege, mittlerw. DER Strafrechtler Berlins“, „Weltklasse“ (Wettbewerber) – JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2022/23