Über Frank Brüggemann
Fachgebiete:
Notar, Immobilienrecht, Gesellschaftsrecht, Familienrecht, Erbrecht
Spezialisierung:
– Notar
Berufspraxis:
Als Anwalt und seit 2008 ausschließlich als Notar tätig für Privatpersonen und Unternehmen im Bereich aller im Notariat vertretenen Rechtsgebiete.
Immobilienrecht:
Grundstückskaufverträge, Aufteilung in Wohnungseigentum, Bauträgerverträge einschließlich der rechtlichen Projektbegleitmaßnahmen.
Gesellschaftsrecht
Gründungen, Umwandlungen, Veräußerungen und sonstige Struktur- und Kapitalmaßnahmen von Gesellschaften aller Art einschließlich aller Vollzugsmaßnahmen, Beurkundungen von Hauptversammlungen.
Familienrecht:
Eheverträge einschließlich aller sonstigen familienrechtlichen Regelungsgegenständen sowie Getrenntlebens- und Scheidungsfolgenvereinbarungen, jeweils auch mit international privatrechtlichem Bezug.
Erbrecht:
Letztwillige Verfügungen von Privatpersonen auch unter Einbeziehung gesellschaftsrechtlicher Nachfolgeplanungen
Werdegang
- Studium der Rechtswissenschaften an der Johann Wolfgang-Goethe-Universität in Frankfurt am Main
- Rechtsanwalt
- Fachanwalt für Familienrecht
- Notar