Über Dr. Andreas Reinhart
Rechtsanwalt Dr. Reinhart berät und vertritt Mandaten aus der Lebensmittel-, Kosmetik- und Pharmaindustrie zu produktspezifischen und wettbewerbsrechtlichen Fragestellungen. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt im Bereich des Lebensmittel- und Kosmetikrechts, von der Produktentwicklung, über Vertrieb und Vermarktung, bis hin zur Verteidigung gegenüber Behörden und vor Gericht. Dr. Andreas Reinhart prüft den Produktstatus und die stoffliche Verkehrsfähigkeit der Produkte. Außerdem berät er im Hinblick auf Kennzeichnung sowie Aufmachung von Biozidprodukten. Im Pharmabereich konzentriert sich die Tätigkeit von Dr. Reinhart auf die Abgrenzungsproblematik (Arzneimittel – Medizinprodukt – Lebensmittel – Kosmetikum – Biozid) und das Heilmittelwerberecht. Ergänzend kommen markenrechtliche Mandate hinzu, die sich von der Markeneintragung und -pflege, bis zur Abwehr von Ansprüchen Dritter erstrecken.
Dr. Reinhart ist durch eine Vielzahl wissenschaftlicher Publikationen als Kenner der von ihm bearbeiteten Rechtsgebiete ausgewiesen.
Neben seinen Lehraufträgen an der TU Weihenstephan und an der Universität Salzburg sowie seiner Dozententätigkeit bei der Deutschen Anwaltsakademie (DAA) referiert Dr. Reinhart auf nationalen und internationalen Veranstaltungen.
Er ist u.a. Mitglied des Rechtsausschusses des Lebensmittelverband Deutschland e.V. und des Wissenschaftlichen Beirtas der Wissenschaftlichen Gesellschaft für Lebensmittelrecht e.V. (WGfL) sowie Mitglied der Arbeitsgemeinschaft „Kosmetische Mittel“ der Lebensmittelchemischen Gesellschaft in der GDCh.
Weitere Informationen unter: www.reinhart.legal
Spezialisierungen
- Prozessführung
- Handel und Haftung
- Gewerblicher Rechtsschutz
- Medizinrecht; Pharma- und Medizinprodukte