Der Stromnetzausbau ist noch längst nicht abgeschlossen und schon stehen die nächsten Herausforderungen an – und die haben es in sich: Die deutsche Energieversorgung muss völlig neu erfunden werden. Die Abhängigkeit von russischem Gas und Öl soll durch den Ausbau erneuerbarer Energien unter anderem für die Wasserstoffproduktion und mithilfe von LNG-Terminals so schnell wie möglich beendet werden. Mit der treuhänderischen Übernahme der Gazprom Germania durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) Anfang April hat die Bundesregierung im Lichte des Ukraine-Krieges dazu einen spektakulären Start hingelegt. Nun müssen die Assets des weltweit größten Gashändlers, der neben dem Gasspeicher- und Gashandelsgeschäft in Deutschland auch eine Glasfaserinfrastrukturtochter betreibt, gerichtsfest in vertrauensvolle Hände überführt werden. Bei dieser Mammutaufgabe hilft CMS Hasche Sigle der BNetzA und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und wird dadurch ihrer führenden Position im Energiesektor einmal mehr gerecht. Eine nicht minder wichtige Rolle kommt Freshfields Bruckhaus Deringer zu. Zur Sicherung der mittlerweile in ‚Securing Energy for Europe‘ umbenannten ehemaligen Gazprom Germania berät sie die Kreditanstalt für Wiederaufbau, über die Milliardensummen in das prekäre System des Gashandels fließen. Sie beweist damit, dass sie weiterhin zu den großen marktumwälzenden Fragen im Energiesektor berät, obwohl sie erneut einige fähige, spezialisierte Anwälte verloren hat.
Energievertrieb und Energiehandel als Kernkompetenzen
Die Freshfields-Abgänge verstärken die Neugründung Leitfeld, die damit Beratung zum klassischen Energievertriebsrecht anbietet. Die Boutique kann somit zu Preisanpassungen in Lieferverträgen und zur Vorbereitung auf die Gasmangellage beraten – Themen, mit denen derzeit nahezu alle Kanzleien im Markt befasst sind. Auf der Seite der Industrie haben sich insbesondere PricewaterhouseCoopers Legal, Ritter Gent Collegen, Hoffmann Liebs sowie auch Noerr und Gleiss Lutz positioniert. Pinsent Masons, EY Law, Mazars und Osborne Clarke arbeiten hierbei mit kommunalen Energieversorgern zusammen. Kanzleien wie Luther, Becker Büttner Held, GvW Graf von Westphalen oder White & Case bieten zudem viel Erfahrung im Energiehandelsrecht, also dem börslichen und außerbörslichen Handel von Finanzprodukten, die sich auf Energieträger beziehen. In diesem Feld ist insbesondere DLA Piper zusätzlich zum klassischen Energievertragsrecht sehr erfahren.
Alle wollen erneuerbare Energien
Das Energievertriebsrecht ist auch für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien relevant, der mittlerweile vor allem durch Direktvermarktungsverträge finanziert wird. Die Bundesregierung befeuert in den sogenannten Oster- und Sommerpaketen den Ausbau weiter. Neben dem Bau von Energieanlagen, etwa für die laufenden Großprojekte im Stromleitungsbau, treiben Wasserstoff- und Speichervorhaben das Geschäft von Boutiquen wie von Bredow Valentin Herz und AssmannPeiffer an.
Investoren zahlen erstaunliche Summen für Projektpipelines, wie zuletzt die Verkäufe des Solarparkentwicklers ib vogt oder des ‚Horizon‘-Windportfolios zeigten. Mit Hogan Lovells und Gleiss Lutz waren hier auf Verkäuferseite zwei der Verfolger der Marktspitze gesetzt. Auf der Gegenseite punkteten Ashurst und Watson Farley & Williams mit ihrer Fokussierung auf Transaktionen und Finanzierungen im Erneuerbaren-Bereich. Auch Kanzleien wie Dentons, Eversheds Sutherland oder Fieldfisher sind durch ihre Kombination von regulatorischem und Transaktions-Know-how gut aufgestellt für die Begleitung der beschleunigten Energiewende.