Zum nunmehr 25. Mal steht die Beobachtung des Rechtsberatungsmarkts im JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien unter dem von Walter Rathenau geprägten Leitsatz „Denken heißt vergleichen“. Denken wir also in seinem Sinne gemeinsam nach, vergleichen den Markt 1998 mit dem im Jahr 2023 und wagen einen vorsichtigen Blick in die weitere Zukunft.
Natürlich hat sich der Rechtsberatungsmarkt in den vergangenen 25 Jahren dramatisch verändert. Schon der Begriff des ,Anwaltsmarkts‘ wäre heute nicht mehr richtig und ist längst dem des Rechtsberatungsmarkts gewichen – ein Tribut an die vielen Spielarten, die Rechtsberatung heute aufweist – und vielleicht auch an den deutlich gestiegenen Frauenanteil.
Beginn der Globalisierung
1998 fiel der Startschuss für die Internationalisierung im deutschen – damals noch – Anwaltsmarkt. Es war die Zeit der OLG-Singularzulassung und die Elite der Wirtschaftskanzleien war klassisch deutsch (▸Top-Kanzleien 1998). Nur wenige internationale Einheiten unterhielten hierzulande Büros. Ein knappes Dutzend tummelte sich im Markt, die meisten mit einem Heimathafen in den USA. Aber sie spielten – mit Ausnahme der US-Kanzlei
Heute ist von den Namenspartnern der einstigen deutschen Top-Kanzleien kaum noch die Rede. Eine Ausnahme bildet der Strafrechtler
Spekuliert wurde seinerzeit, dass auch Pünder, Volhard, Weber & Axster sich gen Österreich orientiert: Gemunkelt wurde, die Kanzlei wolle mit der bis heute hoch angesehenen österreichischen Kanzlei Cerha Hempel Spiegelfeld gemeinsame Sache machen. Es wurde nichts daraus, stattdessen tat sich Pünder mit der bereits in Deutschland ansässigen britischen Einheit Clifford Chance zusammen.
Döser Amereller Noack war 1998 bereits mit Baker McKenzie verbandelt – eine Partnerschaft, die wenig später in eine Fusion mündete. Oppenhoff & Rädler wiederum war in einer Allianz mit Linklaters & Paines, zu der auch die schwedische Kanzlei Lagerlöf & Leman, die belgische Einheit De Bandt Van Hecke & Lagae und De Brauw Blackstone Westbroek aus den Niederlanden gehörten. Auch die Verbindung Oppenhoff/
Die letzte große transatlantische Fusion unter deutscher Beteiligung ging schließlich 2010 über die Bühne: Die britische Kanzlei Lovells, 2000 durch Fusion mit Boesebeck Droste nach Deutschland gekommen, tat sich mit Hogan & Hartson aus den USA zu
Beste Freunde und geplatzte Träume
Auch die Basis für solide internationale Kooperationen ohne Fusion war vor der Jahrtausendwende bereits gelegt. So kooperierte
Einen Mittelweg wählte am Ende Sigle Loose Schmidt-Diemitz, die schon damals eng mit der britischen Kanzlei Cameron McKenna kooperierte. Es war der Anfang des heutigen CMS-Verbunds, einer Verbindung, die zwar keine Fusion ist, aber auch mehr als eine gemeinsame Dachmarke.
Genau betrachtet, sind die Veränderungen zwischen damals und heute mit Blick auf die Internationalität letztlich deutlich kleiner als es wirkt. Trotz vieler Aufs und Abs, Abspaltungen, Partnerwechsel und Umstrukturierungen sind die damals angelegten internationalen Strukturen erstaunlich stabil.
Nicht verschwiegen werden soll aber, dass es in dieser Aufbruchzeit auch Kooperationsversuche gab, die zu nichts führten. Aus Feddersen und
Auf Augenhöhe?
Die meisten grenzüberschreitenden Zusammenschlüsse liefen – glaubt man den damaligen Erklärungen deutscher Kanzleien – auf Augenhöhe. Daran darf gezweifelt werden. Schon damals war die monetäre Kraft von Sozietäten aus dem anglo-amerikanischen Raum größer als die der deutschen, in der Regel waren sie auch deutlich personalstärker.
Zudem gingen die Avancen von London und New York aus, nicht von Frankfurt und Hamburg. Während britische und US-Kanzleien sich daran machten, ihren teils bereits bestehenden internationalen Netzwerken ein deutsches Element hinzuzufügen, machte sich keine einzige der damaligen deutschen Top-Adressen alleine auf den Weg, zu einem globalen Player zu werden. Kultur und Historie sprachen schlicht dagegen.
Ganz anders bei
Im Vergleich zu
Die Folgen der frühen Expansion aus den USA heraus sind bis heute sichtbar: Von den 20 derzeit umsatzstärksten Kanzleien weltweit haben 16 ihren Ursprung in den USA, vier in Großbritannien. Unter den Top100 findet sich keine einzige deutsche Einheit, hat das US-Magazin American Lawyer ermittelt.
In Deutschland folgten der ersten Fusionswelle weitere. Schließlich fanden auch Spezialkanzleien ihren Weg hierher, darunter die Litigation-Spezialisten von
Bei den deutschen Anwaltskammern, aber nicht nur dort, löste die erste Fusionswelle heftige Kontroversen, vereinzelt Panik aus. Von „britisch-imperialistischen Übernahmen“ und rein profitorientierter US-Hegemonie war die Rede und vom völligen Verlust deutscher Rechtskultur. Nun – 25 Jahre später – ist klar, so schlimm kam es nicht.
Spaltungstendenzen
Die Konfliktlinien laufen heute, nachdem das anwaltliche Abendland durch die Globalisierung nicht untergegangen ist, sondern sich vielmehr besser an den Bedürfnissen der Unternehmen orientiert, woanders. Immer wieder kracht es aber zwischen den Verteidigenden hergebrachter anwaltlicher Modelle und denjenigen, die sich für eine Modernisierung und Liberalisierung der Rechtsberatung stark machen. Die Kritisierenden ziehen sich stets darauf zurück, dass das Gefüge auseinanderbricht, das ,Organ der Rechtspflege‘ verwässert wird.
Unterm Strich geht es jedoch meist um Wettbewerb. Wettbewerb, den die Notariate bislang recht erfolgreich verhindern, dem sich aber die Anwaltschaft immer intensiver stellen muss. Dass es darum geht, Märkte zu sichern, zeigte sich schon bei den Diskussionen um die Aufhebung der Lokalisation und der OLG-Zulassung. Auch bei der großen Berufsrechtsreform 2007/08 mit Einführung des RDG knirschte es aus Angst vor Konkurrenz. Es waren bis heute bekannte Streitpunkte: Erfolgshonorar und nicht-anwaltliche Dienstleistungen. Beides erlaubte die Gesetzgebung – teils auf obergerichtlichen Druck – seinerzeit in homöopathischen Dosen. Erst die vor wenigen Wochen in Kraft getretene neue BRAO macht nun einen ernsthafteren Schritt hin zur Liberalisierung und zur Anerkennung, dass Rechtsberatung heute – jedenfalls im Wirtschaftsumfeld – mehr verlangt als juristische Exzellenz. Nötig wurde das auch, weil erneut die Rechtsprechung Druck aufbaute und Wettbewerb schuf: Die Befugnisse von Inkassodienstleistenden wurden peu à peu in die Prozessführung erweitert. Mit deren No-win-no-fee-Angeboten konnten Kanzleien im privaten Sektor nicht ernsthaft konkurrieren.
Auch gegen diese letzte Reform gab es teils heftige und zum ersten Mal in wesentlichen Teilen erfolglose Gegenwehr aus den Kammern. Die meisten von ihnen haben bis heute auch keinen rechten Weg gefunden, mit den wirtschaftsberatenden Kanzleigiganten umzugehen. Die wiederum haben allerdings in den vergangenen Jahrzehnten auch wenig Interesse daran gezeigt, sich in den berufsständischen Einheiten zu engagieren. Man fühlte sich unverstanden. Die Folge: Im Frühjahr dieses Jahres nahm der Bundesverband der Wirtschaftskanzleien seine Arbeit auf. Im Sommer hatten sich bereits knapp 40 Kanzleien, nationale wie internationale, kleine wie große, Full-Service-Einheiten und Boutiquen unter dem neuen Dach zusammengefunden. Hinter ihnen steht ein Beirat aus teils einflussreichen General Counsel. Es ist nicht das erste ,Schisma‘ im Umfeld wirtschaftsberatender Juristen und es wird nicht das letzte sein.