DLA Piper
Stand: 05.09.2022Frankfurt
Bewertung
Als integraler Bestandteil der Compliance-Praxis gelingt es dem wirtschaftsstrafrechtl. Team, sich ein eigenes Profil zu bewahren. Geschuldet ist dies dem langj. Engagement, aber auch der Tatsache, dass Compliance-Mandate regelm. durch die Strafrechtspartner geführt werden oder mit einer Unternehmensverteidigung verbunden sind. Trad. in der Industrie gefragt, finden inzw. auch immer wieder Mandate aus dem Finanzsektor den Weg in die Praxis, doch sind andere Einheiten diesbzgl. deutl. aktiver. Die Industriestärke zeigt sich jedoch in der inhaltl. Breite u. Internationalität der Mandate, etwa bei Korruptions-, Lieferketten- u. Geldwäschefällen. Marktentspr. zogen auch arbeitsstrafrechtl. Fragen u. die Beratung nach Cyberattacken an. Mandate aus dem weiten Feld ESG sind hingegen oft bei den Regulierungsexperten aufgehängt, während die Strafrechtler sie flankieren. Auch wenn strafrechtsbetonte Mandate sich inzw. auf mehr Schultern verteilen, ist der Wechsel eines erfahrenen Associates zu White & Case ärgerlich, da er die direkte Wettbewerberin in Ffm. stärkt.
Stärken
Beratung von Industrieunternehmen; auch Verteidigererfahrung.
Oft empfohlen
Team
2 Eq.-Partner, 6 Associates, 1 of Counsel
Schwerpunkte
Beratung von Unternehmen, sowohl präventiv als auch in Ermittlungsverfahren. Breit gefächertes Themenspektrum. Compliance-Beratung u. grenzüberschr. Arbeit.
Mandate
Unternehmen: börsennot. Energietechnikkonzern straf- u. geldwäscherechtl. im Zshg. mit Kraftwerksbau in Hochrisikoland; dt. Versicherer nach Cyberangriff u.a. strafrechtl.; Entsorger als Korruptionsgeschäd., inkl. Untersuchung; Anbieter von Arztsoftware nach Cyberangriff strafrechtl. u. hinsichtl. Kommunikation; Cloud-Anbieter bei steuerl. Untersuchung u. Selbstanzeige; Forstwirtschaftsuntern. bei Untersuchung in den USA; jap. Pharmakonzern arbeitsstrafrechtl.; Industriekomponentenhersteller zu Offenlegung lohnsteuerrechtl. Vorgänge ggü. Finanzbehörden; Abfalluntern. u.a. wg. Korruption; Untern. der Flugzeugwartung wg. Betrugs durch GF; Munitionshersteller wg. Ermittlungen gg. Mitarbeiter; internat. Kfz-Hersteller nach Hinweis auf Untreue u. Mobbing.