Hengeler Mueller

Stand: 05.09.2022

Berlin, Düsseldorf

Bewertung

Die wirtschaftsstrafrechtl. Praxis wartet mit einer Fülle neuer Unternehmensverteidigungen auf. Zwar ist die Beratung oft Teil breiter angelegter Compliance-Mandate, doch stehen daneben immer mehr originäre Verteidigungen u. Geschädigtenvertretungen. Der im Markt anerkannte Lauterwein, der vereinzelt auch Individuen vertritt, scheint insoweit bei HM genau das richtige Umfeld gefunden zu haben. Das zeigt sich insbes. daran, dass bei Weitem nicht alle Mandate aus dem Mandantenstamm der Kanzlei oder ihrer Best-Friend-Kanzleien kommen. Aber auch der oft regulierungsnah arbeitende Spoerr hat sich einen festen Platz unter den Strafrechtlern erobert. Noch ist HM dennoch eher in der Verfolgerposition, was v.a. an der fehlenden strafrechtl. Tradition liegt, die u.a. dazu führt, dass internat. Beziehungen weniger gefestigt erscheinen als etwa bei Gleiss Lutz.

Stärken

Beratung von Unternehmen.

Oft empfohlen

Dr. Constantin Lauterwein („perfekte Koordination komplexer Sachverhalte“, Wettbewerber), Prof. Dr. Wolfgang Spoerr („kluger Stratege, gründl. u. fachübergr. versiert, v.a. an der Schnittstelle zum Verwaltungsrecht“, Wettbewerber)

Team

3 Eq.-Partner, 8 Associates

Schwerpunkte

Unternehmensberatung (präventiv u. in Ermittlungen) u. -verteidigung; oft eng verbunden mit Compliance-Mandaten.

Mandate

Individuen: GF wg. Insolvenzverschleppung; Unternehmer zu Vorwürfen in den Medien; GF wg. Steuerdelikt u. Untreue; Ex-Bankvorstand wg. Cum-Ex; Zeugenbeistand für Notar in Verf. gg. RA Fromm. Unternehmen: Industriekonzern im Zshg. mit Produktsicherheit in ca. 20 Jurisdiktionen; Grenke im Zshg. mit Shortseller-Attacke; börsennot. Untern. wg. Korruption (DoJ-Ermittlungen); Geschäftsbank wg. Marktmissbrauch; Fortune500-Untern. zu Steuerpflichten in Dtl.; Internetuntern. in DSGVO-Verf.; weiterhin Bosch wg. Diesel; Industrieuntern. zu Korruption in Asien; ausl. Bank zu Kapitalmarktrisiken; Versicherer in Zollverfahren; ausl. Bank in Einziehungsverf. nach Steuerdelikt; ambulanter Versorger wg. Herausgabe von Covid-Diagnosedaten in Verf. um vorsätzl. Infektion.