Das JUVE Magazin für Wirtschaftsjuristen in Österreich informiert Sie umfassend und qualifiziert über das Dienstleistungsangebot von über 100 österreichischen Kanzleien im Wirtschaftsrecht, verbunden mit einer Bewertung in Texten und Rankings. Diese werden von Redakteuren des JUVE Verlags unabhängig recherchiert und geschrieben, die laufend den Rechtsmarkt in Österreich und Deutschland beobachten, analysieren und darüber berichten. Auch die Darstellung und Analyse von Umsatz-, Juristen- und anderer Kennzahlen sind das Ergebnis sorgfältiger journalistischer Recherche der Redaktion.
Zielsetzung
In den Rankings und den dazugehörigen textlichen Bewertungen werden Kanzleien und Anwälte aus Österreich mit besonderer Bekanntheit in den Rechtsgebieten Gesellschaftsrecht/ M&A, Bank- und Finanzrecht, Geistiges Eigentum, Immobilien- und Baurecht, Kartellrecht sowie Steuerrecht vorgestellt. Texte und Rankings sind für Mandanten, aber auch für Rechtsanwälte bestimmt und sollen dazu beitragen, den Markt anwaltlicher Dienstleistungen für Wirtschaftsunternehmen transparenter zu machen. Zugleich sind sie Hilfestellung für alle Jus-Studenten und Rechtsanwaltsanwärter, die sich über den Markt unterrichten wollen.
Recherche
Die Rankings und Kanzleibewertungen der Kapitel Gesellschaftsrecht/M&A sowie Bank- und Finanzrecht/Kapitalmarktrecht erscheinen jährlich. Die übrigen Rankings und Kanzleibewertungen nimmt die JUVE Redaktion im Zweijahresrhythmus vor.
Die Texte und Rankings werden von einer unabhängigen Redaktion recherchiert und geschrieben. Der JUVE Verlag veröffentlicht seit mittlerweile 24 Jahren mit dem JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien ein Referenzwerk in Deutschland, das als einziges seiner Art von einem deutschen Verlag für den deutschen Markt publiziert wird. Über Österreichs Anwaltsmarkt und Unternehmensjuristen berichtet der Verlag seit Frühjahr 2012 regelmäßig online unter www.juve.de sowie seit Herbst 2012 im zweimonatlich erscheinenden JUVE Magazin für Wirtschaftsjuristen in Österreich.
Im Rahmen der Recherche befragt JUVE laufend Anwälte, sonstige Berater, Mandanten und vereinzelt auch juristische Akademiker, um deren Wahrnehmung und Einschätzung des Marktes und bestimmter Kanzleien zu ermitteln. Weiters wurden Einzelempfehlungen für Kanzleien oder Anwälte aus Gesprächen bzw. schriftlichen Interviews mit Kanzleien oder Unternehmen aus dem Ausland, insbesondere Deutschland, berücksichtigt.

Der Akzent der Recherche liegt auf der persönlichen Befragung der Gesprächspartner in Interviews vor Ort oder in Telefonaten. Die JUVE-Redaktion ist überzeugt, auf dem Wege persönlicher Interviews mit der Möglichkeit gezielter Nachfrage verlässlichere Ergebnisse zu erhalten als durch die Versendung standardisierter Fragebögen. Doch wurden auch Fragebögen versandt, deren Ergebnisse mit in die Texte, Rankings und Tabellen eingeflossen sind.
Aussagen von Mandanten sind von besonderer Bedeutung für die Beurteilung der Kanzleien in den verschiedenen Kapiteln. Die in den Texten über einzelne Kanzleien und Anwälte verwendeten Zitate von Mandanten, Wettbewerbern und deutschen Anwälten wurden exemplarisch aus einer Reihe von Aussagen ausgewählt.
Kanzleirankings/Anwaltstabellen
Die ‚beste österreichische Wirtschaftskanzlei‘ gibt es nicht. Die Annahme, es könne so etwas wie ein objektives Vergleichskriterium zur Beurteilung von Anwaltskanzleien geben, wäre völlig verfehlt. Kanzleien bieten nicht wie Konsumgüter objektive Merkmale hinsichtlich ihrer Qualität; sie sind vielmehr Dienstleister, deren Tätigkeit von Mandanten ebenso subjektiv bewertet wird wie von Fachkollegen. Dies versuchen die JUVE-Rankings und -Tabellen wiederzugeben. Sie bezeichnen bestimmte Kanzleien als ‚führend‘ oder stufen sie ‚über‘ anderen ein. Solche Äußerungen stellen lediglich subjektive Meinungen dar.
Die Redaktion hat sich zum Ziel gesetzt, die gesammelten Eindrücke zum Ruf einer Kanzlei im Rechtsmarkt so genau wie möglich wiederzugeben, die große Breite und Tiefe der Recherche ist dabei das wichtigste Instrument. Letztlich ist jedoch auch die Übersetzung der Fülle von Einschätzungen in eine Tabelle ein subjektiver Prozess. Der Leser sollte daher stets auch die entsprechenden Kanzleitexte zum Ranking berücksichtigen.
Hinter den Kanzleinamen in den Rankingtabellen sind ein oder mehrere Kanzleistandorte gelistet, in denen das besprochene Rechtsgebiet einen Schwerpunkt bildet.
Kanzleitexte
Im Einführungstext werden Trends innerhalb des Rechtsgebiets analysiert. Hier stehen Entwicklungen im Markt bzw. bei relevanten Marktteilnehmern im Fokus.
Unter ,Worum geht’s?‘ wird erläutert, welche Aspekte eines Rechtsgebiets im Zentrum unserer Recherche stehen und ggf. werden Grenzen zu anderen Beratungsbereichen gezogen.
Die Kanzleien, die im Rechtsgebiet bzw. der Region eine besondere Reputation genießen, werden in einem Ranking aufgelistet, das allerdings keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt.
Die Kanzleibeschreibungen sind alphabetisch sortiert. Die kleine Grafik neben jedem Eintrag gibt die Positionierung der Kanzlei im Ranking wieder.
Die Besprechungen sind in sieben Kategorien unterteilt:
– Die Bewertung bezieht sich auf den Ruf einer Kanzlei bzw. Praxis. Hier werden außerdem typische Merkmale der Praxen bzw. aktuelle Entwicklungen beschrieben.
– Stärken werden hervorgehoben.
– Von Mandanten, Wettbewerbern und anderen Marktteilnehmern besonders häufig empfohlene Anwälte werden in der Rubrik ‚Oft empfohlen‘ namentlich gelistet. Zitate finden sich hier ggf. in anonymisierter Form.
– Team: Bei den Anwaltszahlen handelt es sich um Angaben der Kanzleien dazu, wie viele Berufsträger zu mindestens circa 50 Prozent in dem jeweiligen Gebiet tätig sind.
– Partnerwechsel: Hier werden alle im Recherchezeitraum vollzogenen Partnerwechsel aufgeführt.
– Die Rubrik Schwerpunkte bezieht sich auf die Aktivitäten im vergangenen Jahr bzw. die laufende Arbeit im besprochenen Rechtsgebiet.
– Jeder Kanzleitext enthält die Rubrik Mandate. Die JUVE-Redaktion hat die Kanzleien gebeten, konkrete Referenzmandate namentlich zu nennen oder in umschriebener Form mitzuteilen. Wenn der Redaktion keine Mandate genannt wurden, ist dies mit den Worten ‚keine Nennungen‘ vermerkt. In manchen Fällen stammen die Informationen nicht von den Kanzleien selbst, sondern waren öffentlich zugänglich (z.B. Tagespresse, Internet, öffentliche Gerichtsverhandlung, Mandantenauskünfte).
Anwälte, die laut Recherche nicht nur innerhalb der Kanzlei eine besondere Bedeutung für ein Rechtsgebiet oder den Standort genießen, sondern deren Expertise bundesweit anerkannt ist, sind in der Rubrik ,Führende Namen‘ besonders hervorgehoben.
Die Redaktion hat große Sorgfalt auf die Auswertung der zur Verfügung gestellten Informationen gelegt, kann aber keine Verantwortung für die Qualität von Empfehlungen oder für fehlende Erwähnungen übernehmen.