Kommunaler Klinikbetreiber ist kein Tendenzbetrieb: AfA-Mandantin erreicht paritätische Aufsichtsrats-Besetzung
Der kommunale Klinikbetreiber RegioMed ist kein Tendenzbetrieb. Der Aufsichtsrat muss daher paritätisch besetzt werden. Das entschied das Landgericht Meiningen in einem Beschlussverfahren (Az. HKO 80/12).
Melanie Maussner
Unter dem Dach der RegioMed hatten sich 2007 vier kommunale Kliniken im Landkreis Sonneberg zusammengeschlossen. Laut der Satzung nahmen an den Aufsichtsratssitzungen die vier Geschäftsführer der Kliniken teil wie auch die Landräte, Oberbürgermeister und je ein Vertreter des Betriebsrates. Zuletzt waren die Betriebsratsvertreter jedoch nicht mehr zu den Aufsichtsratssitzungen zugelassen worden. Der Betriebsrat einer der Kliniken (Medinos) stellte daraufhin am Landgericht Meiningen den Antrag, die Betriebsräte wieder zuzulassen. Die Betriebsräte der anderen RegioMed-Kliniken schlossen sich dem Antrag an.
In dem Verfahren hatte RegioMed argumentiert, dass es sich bei dem Unternehmen um einen Tendenzbetrieb handelt. Ein Tendenzbetrieb ist ein Unternehmen, das neben dem Unternehmenserfolg beispielsweise auch karitative, erzieherische oder politische Ziele hat. In solchen Betrieben findet das Betriebsverfassungsrecht, das die Mitbestimmung der Arbeitnehmer regelt, keine Anwendung. Da die Mehrheit der Belegschaft in karitativ tätigen Kliniken tätig sei, so RegioMed, sei auch der Konzern ein Tendenzbetrieb.
Das Landgericht Meiningen folgte dieser Argumentation nicht. In der Gesamtschau sei die RegioMed kein Tendenzbetrieb. Daher gilt hier das Betriebsverfassungsrecht, der Aufsichtsrat muss paritätisch besetzt werden. RegioMed kann gegen diesen Beschluss noch vor dem Oberlandesgericht Thüringen Berufung einlegen.
Vertreter Betriebsrat Medinos (Antragstellerin)
AfA Rechtsanwälte (Nürnberg): Melanie Maussner
Vertreter Betriebsrat Coburg und Konzernbetriebsrat
Spengler & Kollegen (Würzburg): Karin Milkau – aus dem Markt bekannt
Vertreter Betriebsräte Henneberg und Lichtenfels
Manske & Partner (Nürnberg): Jürgen Markowski – aus dem Markt bekannt
Vertreter RegioMed
Buse Heberer Fromm (München): Dr. Oliver Lücke – aus dem Markt bekannt
Landgericht Meiningen
Roland Wolf (Vorsitzender Richter der Kammer für Handelssachen)
Hintergrund: Der Beschluss hat auch über das eigentliche Mandat hinaus Bedeutung, denn regionale Zusammenschlüsse von Krankenhäusern unter dem Dach eines Konzerns sind nicht ungewöhnlich. Die Nürnberger Arbeitnehmerkanzlei AfA berät den Betriebsrat von Medinos laufend. (Catrin Behlau)
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