09.09.2021
Influencerinnen und Influencer dürfen bei Fotos, auf denen Produkte von Firmen zu sehen sind, ohne einen Hinweis auf Werbung auf die Firmen verweisen – wenn es nicht zu werblich wird. Das entschied der Bundesgerichtshof in drei Verfahren. Das betrifft zum Beispiel sogenannte Tap Tags bei Fotos auf Instagram, über die Nutzer auf die Profile von Herstellern oder Marken weitergeleitet werden.
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