Juve Plus Mindestlohn

Postkonkurrenten kippen Verordnung mit KDU, Heuking und Clifford

Autor/en
  • JUVE

Der sogennante Postmindestlohn ist nicht allgemeingültig für die gesamte Branche der Briefdienstleistungen. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht heute in Leipzig. Die obersten Verwaltungsrichter erklärten die Feststellungsklagen einiger Postkonkurrenten für zulässig.

Teilen Sie unseren Beitrag

Weiterlesen mit Juve Plus

  • Zugang zu allen digitalen JUVE Inhalten inklusive E-Paper aller Magazine
  • Exklusiver Zugang zu allen Rankings, Datenanalysen und Hintergrundartikeln
  • Inhouse-Teams erhalten kostenfreien Zugriff
  • Themennewsletter JUVE Business Weekly und JUVE Tech Weekly

4 Wochen gratis testen

Ihre Firma hat bereits ein JUVE+-Abo?

Geklagt hatten die Pin Mail AG, die TNT-Töchter Regio Service und Ridas Sicherheits- und Handelsgesellschaft sowie der Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste (BdKEP), ein Arbeitgeberverband von Konkurrenten der Deutschen Post. Die Klagen richteten sich gegen die Postmindestlohn-Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und einen Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte unseren Bedingungen für Nachdrucke und Lizenzierung.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin.
www.pressemonitor.de