Juve Plus Meinungsfreiheit gestärkt

Altenpflegerin siegt vor EGMR mit ‚Emmely‘-Anwalt

Arbeitgeber dürfen ihre Mitarbeiter nicht kündigen, weil diese öffentlich auf Missstände im Unternehmen hinweisen. Diese sogenannten Whistleblower-Arbeitnehmer sind durch die Meinungsfreiheit geschützt, urteilte heute der Gerichtshof für Menschenrechte.

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Die Straßburger Richter entschieden in dem Fall der Altenpflegerin Brigitte Heinisch, die von ihrem Arbeitgeber, der Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH, 2005 fristlos gekündigt wurde. Heinisch hatte zuvor Strafanzeige gegen ihren Arbeitgeber erstattet. Der Vorwurf: Pflegebedürftige und Angehörige erhielten wegen Personalmangels keine angemessene Gegenleistung für die von ihnen getragenen Kosten. Die Altenpflegerin, der zuvor bereits wegen wiederholter Erkrankungen gekündigt worden war, hatte zudem mit Freunden und der Unterstützung der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi entsprechende Flugblätter verteilt.

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