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Uniklinik Greifswald erwirbt Krankenhaus Wolgast

Das Universitätsklinikum Greifswald darf das Kreiskrankenhaus Wolgast übernehmen. Mitte April hat das Bundeswirtschaftsministerium den Zusammenschluss durch eine kartellrechtliche Ministererlaubnis genehmigt. Das Bundeskartellamt hatte zuvor erhebliche Bedenken geäußert und aus Sorge um eine zu starke Einschränkung des Wettbewerbs im regionalen Krankenhausmarkt in Mecklenburg-Vorpommern die geplante Fusion Ende 2006 untersagt. Der Ausnahmefall einer Ministererlaubnis ist sehr selten. Erst vor zwei Jahren war ein entsprechender Antrag des Rhön Klinikums auf Erwerb zweier Kreiskliniken abgelehnt worden.

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Das Ministerium stufte nun den langfristigen Erhalt der Medizinischen Fakultät Greifswald und den Ausbau des dort betriebenen Forschungsschwerpunkts „Community Medicine“ als höherwertige Überlegung ein. Gegen die Ministererlaubnis hatte sich als Beigeladene die Klinikgruppe Dr. Guth positioniert. Das Klinikum Greifswald hatte sein Ziel parallel auch mit einer Beschwerde gegen die Entscheidung des Bundeskartellamts weiter verfolgt. Das OLG Düsseldorf hob Anfang Mai das Fusionsverbot auf. Dass dieses Urteil noch nicht rechtskräftig ist, ändert aber nichts an der Gültigkeit der Ministererlaubnis.

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