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Das Ministerium stufte nun den langfristigen Erhalt der Medizinischen Fakultät Greifswald und den Ausbau des dort betriebenen Forschungsschwerpunkts „Community Medicine“ als höherwertige Überlegung ein. Gegen die Ministererlaubnis hatte sich als Beigeladene die Klinikgruppe Dr. Guth positioniert. Das Klinikum Greifswald hatte sein Ziel parallel auch mit einer Beschwerde gegen die Entscheidung des Bundeskartellamts weiter verfolgt. Das OLG Düsseldorf hob Anfang Mai das Fusionsverbot auf. Dass dieses Urteil noch nicht rechtskräftig ist, ändert aber nichts an der Gültigkeit der Ministererlaubnis.