Beraterhaftung

Deutsche Bank prüft offenbar Regress gegen Hengeler und Gleiss

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  • JUVE

Die Deutsche Bank prüft Presseberichten zufolge Regressforderungen gegen Hengeler Mueller und Gleiss Lutz, die das Geldhaus in dessen Streit mit dem inzwischen verstorbenen Medienunternehmer Leo Kirch begleiteten.

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Ein Hengeler-Sprecher sagte gegenüber JUVE lediglich: „Wir waren zwölf Jahre lang Seite an Seite für die Deutsche Bank im Kirch-Mandat tätig. Wir wollen und können uns zu Gerüchten in dem Mandat nicht äußern.“ Gleiss will die Sache weiter nicht kommentieren, auch die Deutsche Bank äußert sich nicht.

Laut einem Bericht des ‚Spiegel‘, der sich auf das Bankumfeld beruft, hätten die Hengeler-Partner Dr. Peter Heckel und Dr. Markus Meier sowie Gleiss-Anwalt Dr. Luidger Röckrath stets von einer gütlichen Einigung mit Kirch abgeraten. Die externen Anwälte behaupten dagegen, dass der Vorstand eine Einigung immer abgelehnt habe, so das Nachrichtenmagazin weiter.

Zweifel an Anspruch

Unter Wirtschaftsanwälten sorgt der Vorstoß der Deutschen Bank für wenig Verwunderung. Der Vorstand sei nach dem Aktienrecht dazu gehalten, etwaige Ansprüche gegen seine früheren Prozessvertreter zu prüfen. Ansonsten müsste sich die Führungsriege der Bank auf der diesjährigen Hauptversammlung im Mai unangenehme Fragen von Aktionären stellen lassen.

Litigation-Experten kritisieren vor allem das umstrittene ‚Briefing‘ der Vorstände im Zusammenhang mit den Zeugenaussagen vor dem Oberlandesgericht München. Dass man damit die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft erst ausgelöst habe, sei für so erfahrene Anwälte vorhersehbar gewesen, so ein Vorwurf. Trotzdem äußern viele Prozessanwälte erhebliche Bedenken, ob überhaupt Ansprüche gegen Hengeler und Gleiss bestehen. Diese könnten sich aus einem Beratungsfehler ergeben. Ein Anspruch aus vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung wird im Anwaltsmarkt gemeinhin als abwegig erachtet.

Fraglich ist zudem, wie die Bank den Schaden bemessen will. Neben den gezahlten Anwaltshonoraren oder der Vergleichssumme käme nur Reputationsschaden der Bank in Betracht, der aber schwer zu beziffern wäre.

Sollte die Deutsche Bank etwa das Honorar zurückfordern, könnten die Kanzleien dies nicht mit Hinweis auf ihre Haftpflichtpolice verweigern, so Versicherungsexperten. Hier liegt das Risiko bei den Kanzleien. So könnten die Versicherer Axa und Allianz, bei denen Hengeler und Gleiss ihre Policen abgeschlossen haben, eine Zahlung verweigern.

Hengeler weiterhin für Bank aktiv

Trotz des zunehmenden Drucks auf die langjährigen Beraterinnen gilt vor allem Hengeler weiterhin als eine der Hauskanzleien der Deutschen Bank, die aktuell an diversen, bedeutenden juristischen Brandherden für die Bank aktiv ist. So leitet sie die interne Untersuchung im Zusammenhang mit den Manipulationsvorwürfen beim Referenzzinssatz Libor und verteidigt die Konzerntochter Sal. Oppenheim gegen eine Milliardenklage der Quelle-Erbin Madeleine Schickedanz. Gleichwohl dürften Regressforderungen die Beziehung von Deutschlands größter Bank und zwei ihrer langjährig engsten Beraterinnen zunehmend auf eine Belastungsprobe stellen.

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