Über Dr. Christian H. Müller
Werdegang
Christian H. Müller begann seine anwaltliche Laufbahn 2013 im Kartellrechtsteam von Hengeler Mueller in Düsseldorf, nachdem er bei Prof. Dr. Pohlmann an der Universität Münster zum Thema Kartellrechtscompliance promoviert hatte. Von 2016 bis 2020 baute er als Rechtsanwalt, ab 2019 als Partner, die Kartellrechtspraxis einer mittelständischen Kanzlei auf.
Seit Oktober 2020 ist er Rechtsanwalt und Partner bei der Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und berät vorrangig im Bereich Kartellrecht, Fusionskontrolle und Compliance.
Seit 2022 ist er zudem Lehrbeauftragter der JurGrad gGmbH an der Universität Münster und Autor kartellrechtlicher Publikationen.
Spezialisierungen
Christian H. Müller berät zu allen Fragen des deutschen und europäischen Kartellrechts einschließlich der Fusionskontrolle – von transaktionsbezogener Beratung über kartellrechtskonforme Vertrags- und Vertriebssystemgestaltung bis zur Vertretung in Verwaltungs- und Bußgeldverfahren sowie zur zivilrechtlichen Durchsetzung und Abwehr von kartellrechtlichen Schadensersatzansprüchen und unternehmensspezifischer Kartellrechtscompliance.
Er berät zudem regelmäßig im Zusammenhang mit internen Untersuchungen und der Durchsetzung von Ersatzansprüchen in komplexen Sachverhalten.
Christian H. Müller wird von Handelsblatt/Best Lawyers als Best Lawyer 2026 in vier Bereichen ausgezeichnet: Competition/Antitrust Law, Litigation, Regulatory Practice und European Union Law.