(Fast) jede Regierungsvorlage hat es versprochen, aber keine konnte das Versprechen bislang halten: Die Vereinfachung des Vergaberechts und damit einhergehend die Entlastung der Verwaltung durch ein Weniger an Bürokratie. Kaum ein Rechtsgebiet wurde in den vergangenen Jahren durch europarechtliche Vorgaben so komplex wie das Vergaberecht. Die notwendige Antwort auf diese Entwicklung: Die Profession spezialisiert sich, um immer anspruchsvoller werdende Verfahren professionell und vor allem rechtssicher umsetzen zu können.
Spezialisierung in der Spezialisierung
Mit dem sogenannten „Brussels Effect“ setzt die EU weltweit Standards. Das schafft einerseits hohe Qualitäts- und Sicherheitsniveaus, andererseits wird die hohe regulatorische Dichte in der öffentlichen Vergabe besonders spürbar. Die Folge: Wo früher Generalisten gefragt waren, sind heute Experten notwendig.
Juristinnen und Juristen sind inzwischen nicht mehr nur Vergabeprofis – sie sind Spezialisten und Spezialistinnen für Bauvergaben, für Kreativausschreibungen, für Laborgerätebeschaffungen, für das Informationsfreiheitsgesetz und so weiter. Diese Spezialisierungstiefe ist erforderlich, da das größte Risiko eines Beschaffungsvorhabens darin besteht, Qualitäts- und Preiseinbußen zu erleiden, wenn die Ausschreibung so am Markt vorbeigeht, dass sich die besten Bieter gar nicht erst bewerben.
Noch immer wird in der öffentlichen Debatte rund um eine moderne Vergabepraxis das Bestbieter- anstelle des Billigstbieterprinzips betont. Vergleichsweise weniger präsent, aber im Ergebnis viel entscheidender, sollte die grundsätzliche Zielsetzung sein, die inhaltliche Qualität von Ausschreibungen zu erhöhen. Dabei müssen insbesondere die Eigenheiten der jeweiligen Branchen berücksichtigt werden, denn etliche Interessenvertretungen zeigen bereits Flagge gegen die vielerorts schlechte Ausschreibungspraxis. So hat etwa die International Advertising Association eine Charta erarbeitet, die Qualitätsstandards für Kreativausschreibungen festlegt – eine wichtige Initiative, an die wir als Kanzlei unmittelbar anknüpfen: Gemeinsam mit Marketingfachleuten beraten wir Auftraggeber bereits während des Aufsetzens ihrer Kreativausschreibungen, weil nur eine marktgerechte, faire Ausschreibung auch den besten Bieter anzieht.
Ein weiterer hochspezialisierter Bereich der vergaberechtlichen Beratung sind EU-geförderte Projekte, bei denen wir regelmäßig Vorhaben für Ministerien (z.B. das Sozialministerium), öffentliche Einrichtungen und Gemeinden betreuen und über Jahre hinweg spezifische Expertise für diese Art von Verfahren entwickelt haben. Kürzlich durften wir beispielsweise für die Verbund Hydro Power GmbH eines der größten Renaturierungsvorhaben Europas begleiten: Die Begradigung der Enns über eine Strecke von 20 Kilometer im Zuge des Projekts „LIFE WeNatureEnns“. Die Komplexität der dazugehörigen Ausschreibungen war und ist immens und die Rechtssicherheit für unsere Auftraggeberin nicht verhandelbar, denn jede Abweichung vom vorgeschriebenen Verfahren kann zu Rückforderungen seitens der EU führen.
Vergaberecht im digitalen und geopolitischen Wandel
Wird die künstliche Intelligenz die erhoffte Vereinfachung in der Ausschreibungspraxis bringen? Vermutlich nicht in dem erträumten Ausmaß.
Was wir aus früheren Digitalisierungsschüben gelernt haben, ist, dass ein Mehr an Technologie in der Regel auch ein Mehr an rechtlicher Komplexität bedeutet. Außerdem: Rechtssicherheit und Verantwortungsübernahme sind jene Mehrwerte, die Mandanten und Mandantinnen in Vergaberechtskanzleien suchen und finden – beides ist nicht an Algorithmen delegierbar.
Allerdings bietet die KI erhebliches Potenzial bei der Effizienzsteigerung: Standardisierte, zeitintensive Tätigkeiten, wie die formale Prüfung von Nachweisen, können künftig unterstützt oder teilweise automatisiert werden. Dadurch entstehen Freiräume für eine noch präzisere, speziellere Beratung, wovon wiederum die strategische und inhaltliche Qualität von Vergaben profitiert.
Wahre Umwälzungen gibt es spätestens seit der Pandemie in der geopolitischen Dimension öffentlicher Beschaffung. Diese Entwicklung wird auch in der neuen Industriestrategie der EU berücksichtigt, die mit ihrem Fokus auf „Made in Europe“ in der öffentlichen Vergabe die Resilienz in der Beschaffungspraxis erhöhen will. Allerdings: Laut einer aktuellen Erhebung des ANKÖ, der größten Vergabeplattform Österreichs, stammen bereits 96,2 % der Bieter in heimischen Vergabeverfahren aus Österreich. Unternehmen aus Drittstaaten spielen defacto keine Rolle. Die Herkunft des Bieters ist also kein Qualitätsmerkmal, vielmehr müssen sich Auftraggeber die oftmals unangenehme Frage stellen, woher die Komponenten in den Produkten kommen, die sie von (heimischen) Lieferanten beziehen. Gerade bei kritischer Infrastruktur – von Energie bis Verkehr – verschränken sich wirtschaftliche, handels- und sicherheitspolitische Erwägungen. Vergaberechtlich gibt es durch Regelwerke wie die Foreign Subsidies Regulation (FSR-VO), das International Procurement Instrument (IPI-VO) oder den in Ausarbeitung befindlichen Industrial Accelerator Act (IAA) einen Blumenstrauß an EU-Instrumenten, um gegenzusteuern. Den meisten Auftraggebern sind diese jedoch kaum bekannt. Auch hier entsteht ein Spezialisierungsfeld, das erhebliche Beratungskompetenz erfordert.
Vergaberecht als industriepolitisches Instrument
Im Vergaberecht ist ein hoher Grad an Komplexität also die neue Norm. Mit dem Ergebnis, dass gute Vergabe heutzutage das Ergebnis einer notwendigen Professionalisierung ist. Darin liegt aber auch die Chance, dass öffentliche Beschaffung präziser, qualitativ besser und industriepolitisch wirkungsvoller wird. Eine Chance, die es mit Hilfe der dafür nötigen Spezialisierungen zu nutzen gilt.