Allgemeine Geschäftsbedingungen für Digital-Abonnements

ALLGEMEINER TEIL 

§ 1 Geltungsbereich 

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, in der jeweiligen aktuellen Fassung, gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der JUVE Verlag für juristische Information GmbH (im Folgenden: JUVE) und dem Kunden digitaler Abonnements (auch Besteller genannt). 

Diese Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Digital-Abonnements von JUVE. Die jeweils produktspezifischen Regelungen (insbesondere Leistungsumfang, Preise, Zugänge, Testphase, Laufzeit und Kündigung) ergeben sich aus der für das jeweilige Produkt einschlägigen Anlage zu diesen Geschäftsbedingungen. 

Unsere Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gemäß § 310 BGB. Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Der Abschluss eines Vertrages über ein digitales Produkt von JUVE mit einem Verbraucher ist daher ausgeschlossen.

§ 2 Vertragsschluss 

Vertragspartner des Kunden ist: JUVE Verlag für juristische Informationen GmbH, Sachsenring 6, 50677 Köln, vertreten durch die Geschäftsführer: Geertje de Sousa, Jörn Poppelbaum 
Registergericht: Amtsgericht Köln, Gerichtsstand: Köln 
Registernummer: HRB 29593 
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: Ust.-Nr. DE191332749 

Mit seiner Bestellung gibt der Kunde unter Bezug auf diese AGB ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab. Dies gilt unabhängig von Art und Form des Bestellvorgangs (Internet, E-Mail, Telefax, Telefon, Brief, Bestellformular etc.). Bei Bestellungen des Kunden im elektronischen Geschäftsverkehr (Internet, E-Mail) erhält der Kunde auf elektronischem Wege eine Bestätigung, in welcher die Einzelheiten der Bestellung unter Angabe des/der Preise/s zusammengefasst sind. 

Der Vertrag kommt erst durch ausdrückliche Annahme des Angebots durch JUVE zustande. Als Annahme des Angebots gilt die Zugangsbestätigung, wenn darin nichts Gegenteiliges erklärt wird. Als Annahme gilt auch die Zusendung des Freischaltcodes auf elektronischem Weg zur Anmeldung bei dem jeweiligen Produkt.

§ 3 Leistungsübergabepunkt und Systemvoraussetzungen für internetbasierte Dienstleistungen und Zugang 

Leistungsübergabepunkt für internetbasierte Dienstleistungen/Lieferungen ist der Router-Ausgang des von JUVE genutzten Rechenzentrums zum Internet. Für die Anbindung an das Internet, das Bereitstellen oder das Aufrechterhalten der Netzverbindung zum Rechenzentrum sowie das Beschaffen und Bereitstellen von Netzzugangskomponenten für das Internet auf Kundenseite muss der Kunde selbst Sorge tragen. Insbesondere für die Nutzung der Datenbank, in aller Regel aber auch für die Inanspruchnahme der anderen internetbasierten Dienstleistungen/Lieferungen ist technische Voraussetzung aufseiten des Kunden ein für die jeweilige Nutzung geeigneter, stabiler Internetzugang mit ausreichender Bandbreite. 

Für die Systemumgebung beim Kunden ist JUVE nicht verantwortlich. Anforderungen an die Hardware- und Softwareumgebung, die auf Kundenseite erfüllt sein müssen, ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Der Kunde trägt selbst dafür Sorge, dass er über die zur Nutzung der jeweiligen Datenbank oder Dienstleistung erforderlichen Systemvoraussetzungen verfügt. JUVE behält sich vor, die Systemumgebung, in welcher die Daten abgerufen werden, und die sonstigen Systemvoraussetzungen jederzeit zu ändern und an neue technische Entwicklungen anzupassen. Dies kann dazu führen, dass sich auch die technischen Anforderungen an den Kundenzugang ändern. Der Kunde ist für die Anpassung seines Zugangsrechners an die geänderten Systemvoraussetzungen selbst verantwortlich. Über bevorstehende Änderungen wird JUVE solchen Kunden, die einen Vertrag über dauerhafte oder wiederkehrende Leistungen abgeschlossen haben, innerhalb angemessener Frist im Voraus informieren. JUVE wird die Änderungen im Rahmen dessen halten, was für die Kunden unter Berücksichtigung der Interessen von JUVE zumutbar ist. 

JUVE bemüht sich darum, die digitalen Produkte vor dem Einschleusen von Viren, Trojanern und Schadsoftware jeder Art zu schützen. Dennoch kann JUVE nicht ausschließen, dass insbesondere beim Herunterladen von Dokumenten oder Dokumententeilen diese mit Viren o. Ä. infiziert sind, welche zu Fehlern, Datenverlusten oder sonstigen Schäden in der Systemumgebung des Kunden führen können. Der Kunde trägt das Risiko einer solchen Virenübertragung. Er wird seine Systemumgebung durch eine aktuelle Antivirensoftware schützen. JUVE haftet nicht für Schäden, die durch eine solche Übertragung von Viren beim Kunden entstehen. 

JUVE ist berechtigt, den Zugang zu den digitalen Angeboten zu beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten, die Interoperabilität der Dienste oder der Datenschutz dies erfordern. 

§ 4 Zahlungsbedingungen 

Der vereinbarte Abonnementpreis wird mit Rechnungsstellung fällig, sofern im jeweiligen Angebot oder in der Rechnung kein abweichendes Zahlungsziel angegeben ist. 

Die Zahlung ist auf das von JUVE in der Rechnung angegebene Konto oder über die im Bestellprozess angebotene Zahlungsart zu leisten. 

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen. JUVE ist darüber hinaus berechtigt, den Zugang zu dem digitalen Produkt nach vorheriger Mahnung und angemessener Fristsetzung vorübergehend zu sperren, solange fällige und unbestrittene Zahlungsansprüche aus dem betreffenden Vertragsverhältnis nicht beglichen sind. 

Kosten, die JUVE aufgrund einer vom Kunden zu vertretenden Rücklastschrift entstehen, trägt der Kunde. 

§ 5 Preise und Preiserhöhungen 

Die für das jeweilige Produkt geltenden Preise und Preisstaffeln ergeben sich aus der einschlägigen Anlage zu diesen Geschäftsbedingungen; die Anlage kann hierzu auf eine jederzeit einsehbare Preisübersicht verweisen. Maßgeblich für den jeweiligen Vertrag ist der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige, in der Bestellbestätigung ausgewiesene Preis. Eine spätere Änderung einer verlinkten Preisübersicht wirkt nur für Neuabschlüsse; für bereits bestehende Verträge richtet sich eine Preisänderung ausschließlich nach den nachfolgenden Bestimmungen zu Preiserhöhungen. 

Die Lieferung/Dienstleistung erfolgt zu dem jeweils gültigen Bruttoendpreis (Nettopreis zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer). Die in der Rechnung angegebenen Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein. 

Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten, sofern ihm nicht aus demselben Vertragsverhältnis ein gesetzliches Zurückbehaltungsrecht zusteht. Die Aufrechnung ist nur zulässig, soweit die Forderung, mit der aufgerechnet wird, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Kosten für unberechtigte Rücklastschriften sind vom Kunden zu tragen. 

Preiserhöhungen: Ausdrücklich vorbehalten bleibt die Möglichkeit, die jeweiligen Preise für das Abonnement in angemessener Weise anzupassen. Dieses Preisanpassungsrecht gilt insbesondere auch bei nachweisbar eingetretenen Erhöhungen von Personalkosten oder sonstigen Kostensteigerungen. JUVE wird den Kunden diese Preisanpassungen in Textform mitteilen. Eine Preiserhöhung wird nur mit Start eines neuen Vertragszyklus  wirksam. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 5 %, kann der Kunde innerhalb einer Frist von 2 Wochen widersprechen. Widerspricht der Kunde einer Änderung gemäß den jeweiligen Mitteilungspflichten, wird die Anpassung nicht wirksam und das Abonnement zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. In diesem Fall behält sich JUVE das Recht vor, das Abonnement außerordentlich mit einer Frist von 4 Wochen zu kündigen. 

§ 6 Rechteeinräumung und Nutzung 

Der Kunde erwirbt ein Kontingent an Zugängen in Abhängigkeit von der Staffel, in die seine Organisation eingeordnet ist. Jeder Zugang ist personengebunden und darf nur von einer namentlich zugeordneten Person genutzt werden (named user); die betreffende Person muss sich zur Nutzung im System anmelden. Der Kunde ist nicht verpflichtet, das erworbene Zugangskontingent vollständig auszuschöpfen. Die Dauer des Nutzungsrechts bestimmt sich nach dem jeweiligen Angebot. 

Die Zuordnung eines Zugangs zu einer Person kann während der Vertragslaufzeit geändert werden, insbesondere bei Ausscheiden eines Mitarbeiters, Wechsel der Funktion oder vergleichbaren organisatorischen Veränderungen. Eine parallele oder wechselnde Nutzung eines einzelnen Zugangs durch mehrere Personen ist nicht zulässig. 

Der Kunde verpflichtet sich bei Vertragsschluss zur wahrheitsgemäßen Angabe der für die Preis- und Zugangsstaffel maßgeblichen Unternehmens- bzw. Kanzleigröße, insbesondere der Anzahl der Berufsträger. 

Ändert sich die Anzahl der Berufsträger während der Vertragslaufzeit so, dass der Kunde einer anderen Preis- oder Zugangsstaffel zuzuordnen ist, hat der Kunde JUVE hierüber zu informieren. Die neue Einstufung wird grundsätzlich mit Beginn des nächsten Bezugsjahres wirksam. Maßgeblich für die Einstufung ist die zu diesem Zeitpunkt bestehende Anzahl der Berufsträger. 

Die Zugänge und die über das jeweilige Produkt bereitgestellten Inhalte dürfen grundsätzlich ausschließlich für eigene interne berufliche oder geschäftliche Zwecke des Kunden genutzt werden. Eine systematische Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung oder kommerzielle Verwertung von Inhalten gegenüber Dritten ist nicht gestattet, sofern nicht im Einzelfall abweichende Nutzungsrechte vereinbart wurden. 

Der Kunde ist nicht befugt, alle Inhalte oder die Anwendung, mitgelieferte Bilder, die zur Anwendung gehörige Dokumentation durch Fotokopieren oder Mikroverfilmen, elektronische Sicherung oder durch jedwede andere Verfahren zu vervielfältigen, die Anwendung zu vertreiben, zu vermieten, Dritten Unterlizenzen hieran einzuräumen oder diese in anderer Weise Dritten zur Verfügung zu stellen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zugangskennungen und/oder Passwörter für das Produkt oder für die Zugänge zu den Anwendungen, die mit dem Produkt im Zusammenhang stehen, an Dritte weiterzugeben. Der Kunde ist nicht befugt, die zugrunde liegende Software und/oder die zugehörige Dokumentation und die Anwendungen ganz oder teilweise zu ändern, zu modifizieren, anzupassen oder zu dekompilieren, soweit es jeweils über die Grenzen der §§ 69d Abs. 3, 69e UrhG hinausgeht. 

Die auf allen Websites des JUVE Verlags dargestellten und verfügbaren Inhalte sowie die angebotenen Produkte sind urheberrechtlich geschützt. 

Der Kunde ist verpflichtet, die bestehenden Urheberrechte zu beachten und die Inhalte und Produkte nur im jeweils vertraglich gestatteten Umfang zu nutzen. Insbesondere das Recht zu Vervielfältigungen für das Text und Data Mining gemäß § 44b UrhG bleibt ausdrücklich vorbehalten. 

Für Presseartikel, Schlagzeilen oder Informationssammlungen zu Personen oder Filmen ist die Verwendung wie Nachdruck, Vervielfältigung, elektronische Verarbeitung und Übersetzung sowie Abänderung, Verbreitung, dauerhafte Speicherung oder Nutzung zum Aufbau von Datenbanken, die nicht ausdrücklich vom Urheberrechtsgesetz zugelassen ist, untersagt. 

Alle Rechte zur Nutzung für veröffentlichte, vom Anbieter selbst oder von Dritten erstellte Objekte bleiben grundsätzlich allein beim Anbieter bzw. beim Dritten. Eine Vervielfältigung oder Verwendung von Texten, Grafikdateien und Bildern in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Anbieters nicht gestattet. 

Die Nutzungsbeschränkungen gelten nicht, wenn dem Kunden vertraglich weitergehende Rechte zur Nutzung der Inhalte der Anwendungen oder der Presseartikel eingeräumt wurden. 

§ 7 Syndication 

Der Kunde kann auf Basis eines Vertrages mit JUVE Rechte erwerben, Presseartikel auf einer vorher angegebenen Website bzw. in einer vorher angegebenen geschlossenen Benutzergruppe (Intranet, Newsletter, Pressespiegel, App, Soziale Netzwerke) wiederzugeben sowie weiteren Nutzern dieser Website bzw. der geschlossenen Benutzergruppe zum Abruf bereitzustellen bzw. per E-Mail an eine vorher vereinbarte Anzahl von weiteren Nutzern zu verteilen bzw. einmalig in einem vorher benannten Printmedium bzw. Printprodukt nachzudrucken bzw. in einer Ausstellung für einen vorher festgelegten Zeitraum zu nutzen bzw. in einem benannten Filmbeitrag einzublenden, sofern der Verlag seine Zustimmung vertraglich erteilt hat. 

Weitere Informationen zu den Möglichkeiten und Preisen finden Sie bei unseren Nutzungsrechten für Textinhalte. 

Die Zustimmung kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden.

§ 8 Haftung 

JUVE haftet unbeschränkt: 

a) bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von JUVE, ihrer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten; 

b) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; 

c) im Falle arglistigen Verschweigens eines Mangels oder der Übernahme einer ausdrücklichen Garantie; 

d) nach den zwingenden Vorschriften des jeweils anwendbaren Produkthaftungsrechts. 

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung von JUVE der Höhe nach auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist der Höhe nach zusätzlich begrenzt auf einen Betrag in Höhe des vom Kunden für das jeweilige Produkt in den zwölf (12) Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis gezahlten Netto-Entgelts, mindestens jedoch auf EUR 10.000 je Schadensfall und EUR 25.000 für alle Schadensfälle innerhalb eines Vertragsjahres. Diese Begrenzung gilt nicht in den Fällen des Absatzes 1. 

Eine darüber hinausgehende Haftung von JUVE – insbesondere für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Datenverluste – ist ausgeschlossen, es sei denn, diese Schäden sind vom vertragstypisch vorhersehbaren Schaden nach Absatz 2 umfasst. 

JUVE haftet nicht für den Verlust von Daten, soweit dieser Verlust vom Kunden durch Datensicherungen in angemessenen Abständen hätte vermieden werden können. 

Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse dieses § 8 gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von JUVE. 

Die gesetzlichen Mängelrechte des Kunden sowie die Vorschriften über das Mitverschulden (§ 254 BGB) bleiben unberührt. 

§ 9 Entgegenstehende Bedingungen, Änderungen dieser Geschäftsbedingungen 

Die Geltung entgegenstehender oder abweichender Geschäftsbedingungen ist ausgeschlossen, auch wenn JUVE ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder Leistungen vorbehaltlos annimmt. 

JUVE behält sich nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Gesetzesänderungen, Änderungen der Rechtsprechung, Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse, Änderungen der technischen Verhältnisse oder Ereignissen vergleichbarer praktischer Bedeutung zu ändern, sofern diese Änderung unter Berücksichtigung der gegenseitigen Interessen für den Kunden zumutbar ist; dies ist insbesondere der Fall, wenn die Änderung für den Kunden ohne wesentliche rechtliche oder wirtschaftliche Nachteile ist, z. B. bei Veränderungen im Registrierungsprozess oder Änderungen von Kontaktinformationen. Im Übrigen wird JUVE den Kunden, mit dem fortlaufende oder wiederkehrende Leistungen vereinbart wurden, vor einer Änderung dieser Geschäftsbedingungen mit angemessenem Vorlauf, mindestens jedoch einen Monat vor dem beabsichtigten Inkrafttreten informieren. Die Information erfolgt an die vom Kunden benannte E-Mail-Adresse. Sollte der Kunde mit einer von JUVE beabsichtigten Änderung nicht einverstanden sein, hat er das Recht, der Änderung innerhalb eines Monats nach Mitteilung zu widersprechen. Wenn der Kunde fristgerecht widerspricht, ist JUVE berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Kalendermonats schriftlich zu kündigen. 

§ 10 Anlagen, Rangfolge und Erweiterbarkeit

Diese Geschäftsbedingungen bestehen aus diesem allgemeinen Teil und den produktspezifischen Anlagen. Für jedes von JUVE angebotene digitale Produkt gilt der allgemeine Teil in Verbindung mit der jeweils einschlägigen Anlage. 

Weitere Produkte, insbesondere weitere Fachmodule, können durch Aufnahme zusätzlicher Anlagen (Anlage C, Anlage D usw.) in diese Geschäftsbedingungen einbezogen werden, ohne dass der allgemeine Teil geändert werden muss. 

Soweit eine Anlage produktspezifische Besonderheiten regelt, die von den allgemeinen Bestimmungen abweichen, gehen die Regelungen der jeweiligen Anlage insoweit vor. 

Der konkrete Leistungsumfang eines Produkts ergibt sich aus der jeweiligen Anlage sowie der dort in Bezug genommenen, jeweils aktuellen, Produktbeschreibung. JUVE ist berechtigt, einzelne Bestandteile des Leistungsumfangs (insbesondere einzelne Newsletter, Rankings, Formate oder sonstige Inhaltsangebote) während der Vertragslaufzeit zu ändern, zu ersetzen oder weiterzuentwickeln, sofern der Gesamtcharakter und der wesentliche Wert der geschuldeten Leistung erhalten bleiben und die Änderung für den Kunden unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen zumutbar ist. Über wesentliche Änderungen wird JUVE den Kunden in Textform informieren. 

ANLAGE A – JUVE+ Vollabonnement

A.1 Produktbezeichnung und Leistungsumfang 

Produkt: JUVE+ Vollabonnement

Der Leistungsumfang ergibt sich aus den in dieser Anlage beschriebenen Leistungskategorien sowie der jeweils aktuellen Produktbeschreibung unter juve.de/abos/ und kann sich nach Maßgabe von § 10 Abs. 4 des allgemeinen Teils ändern. 

A.2 Preise und Preisstaffeln 

Es gilt der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuelle Preis gemäß der Preisübersicht unter juve.de/abos/juve-plus/abo. Maßgeblich für den jeweiligen Vertrag ist der in der Bestellbestätigung ausgewiesene Preis. Eine spätere Änderung der verlinkten Preisübersicht gilt nur für Neuabschlüsse; Preisänderungen für bestehende Verträge richten sich ausschließlich nach §5 des allgemeinen Teils. Die Preise verstehen sich als Bruttoendpreise inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer (§5 des allgemeinen Teils)

A.3 Nutzungsrechte / Zugänge (Zugangskontingent) 

Es gilt das Zugangskontingent-Prinzip gemäß § 6 des allgemeinen Teils (personengebundene Zugänge nach dem „named user“-Prinzip; eine Nichtausschöpfung des Kontingents ist unerheblich). Die maßgeblichen Berufsträgergrößen ergeben sich aus der unter A.2 verlinkten Übersicht. Die Selbsteinstufung nach Branche und Berufsträgeranzahl sowie die Mitteilungspflicht bei Über- oder Unterschreiten der maßgeblichen Größenordnung richten sich nach § 6 des allgemeinen Teils. 

A.4 Testphase, Laufzeit und Kündigung 

Bei Abonnements ist gegebenenfalls eine Testphase, deren Dauer sich nach dem individuell abgeschlossenen Angebot richtet, vereinbart. Während dieser Testphase kann das Abonnement in Textform oder schriftlich gekündigt werden. Sofern das Abonnement nicht fristgemäß gekündigt wird, geht es automatisch im Anschluss an die Testphase in ein 12-Monats-Abonnement über. Die Mindestlaufzeit eines Abonnements beträgt ein Jahr. Das erste Bezugsjahr beginnt mit dem Ende der vereinbarten Testphase. Das Abonnement ist jederzeit kündbar bis 4 Wochen vor Ablauf des Bezugsjahres. Die Kündigung muss schriftlich oder in Textform erfolgen. Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn der Vertrag nicht 4 Wochen zum Ende des Bezugsjahres gekündigt wird. 

ANLAGE B – JUVE+ Fachmodul 1 – Disputes (Vertical Konfliktlösung)

B.1 Produktbezeichnung und Leistungsumfang 

Produkt: JUVE+ Fachmodul 1 – Disputes (mit reduziertem Leistungsumfang gegenüber dem Vollabonnement). 

Der Leistungsumfang umfasst die folgenden Leistungskategorien: 

  • redaktionelle Inhalte auf juve.de zum Schwerpunkt Konfliktlösung einschließlich Verfahren und Rankings; 
  • Zugang zu ausgewählten E-Paper-Inhalten mit Schwerpunkt Konfliktlösung; 
  • Vorteile bei ausgewählten fachbezogenen JUVE-Community-Events gemäß aktueller Produktbeschreibung

Die konkrete, jeweils aktuelle Ausgestaltung dieser Kategorien (insbesondere die einzelnen Newsletter, Rankings, Formate und die konkrete E-Paper-Ausgabe) ergibt sich aus der Produktbeschreibung unter juve.de/abos/juve-plus-disputes und kann sich nach Maßgabe von § 10 Abs. 4 des allgemeinen Teils ändern. 

B.2 Preise und Preisstaffeln 

Es gilt der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuelle Preis gemäß der Preisübersicht unter juve.de/abos/juve-plus-disputes. Maßgeblich für den jeweiligen Vertrag ist der in der Bestellbestätigung ausgewiesene Preis. Eine spätere Änderung der verlinkten Preisübersicht wirkt nur für Neuabschlüsse; Preisänderungen für bestehende Verträge richten sich ausschließlich nach §5 des allgemeinen Teils. Die Preise verstehen sich als Bruttoendpreise inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer (§5 des allgemeinen Teils). 

B.3 Nutzungsrechte / Zugänge (Zugangskontingent) 

Es gilt das Zugangskontingent-Prinzip gemäß §6 des allgemeinen Teils (personengebundene Zugänge nach dem „named user“-Prinzip bis zur vereinbarten Höchstzahl; eine Nichtausschöpfung des Kontingents ist unerheblich). Die für JUVE+ Disputes geltenden Größenklassen und die jeweils enthaltene Höchstzahl personengebundener Zugänge ergeben sich aus der unter B.2 genannten Preis- und Leistungsübersicht. Die Selbsteinstufung nach Branche und Berufsträgeranzahl sowie die Mitteilungspflicht bei Über- oder Unterschreiten der maßgeblichen Größenordnung richten sich nach §6 des allgemeinen Teils. 

B.4 Testphase, Laufzeit und Kündigung 

Bei Abonnements ist gegebenenfalls eine Testphase, deren Dauer sich nach dem individuell abgeschlossenen Angebot richtet, vereinbart. Während dieser Testphase kann das Abonnement in Textform oder schriftlich gekündigt werden. Sofern das Abonnement nicht fristgemäß gekündigt wird, geht es automatisch im Anschluss an die Testphase in ein 12-Monats-Abonnement über. Das erste Bezugsjahr beginnt mit dem Ende der vereinbarten Testphase. Die Mindestlaufzeit eines Abonnements beträgt ein Jahr. Das Abonnement ist jederzeit kündbar bis 4 Wochen vor Ablauf des Bezugsjahres. Die Kündigung muss schriftlich oder in Textform erfolgen. Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn der Vertrag nicht 4 Wochen zum Ende des Bezugsjahres gekündigt wird.