So hatte das Amtsgericht eine Eigenverwaltung der Solar-Fabrik erst zum Monatsbeginn mit ausführlicher Begründung abgelehnt (58 IN 37/15).
Ende Januar hatte der Solarmodulhersteller die Öffentlichkeit erstmalig über das beabsichtigte Insolvenzverfahren informiert. Das rund 360 Mitarbeiter zählende Unternehmen, das auch eine Tochter in Wismar hat, kämpft wie die gesamte Branche seit Jahren mit drastisch gesunkenen Umsätzen. Als zusätzliches Vorstandsmitglied für die Sanierung (Chief Restructuring Officer, CRO) wurde Thomas Oberle von SZA Schilling Zutt & Anschütz berufen. Er hat jahrzehntelange Erfahrung in Insolvenzverfahren jeglicher Größenordnung und war erst zum Jahresbeginn von Wellensiek zu SZA gewechselt.
Bei einer Eigenverwaltung behält das Management die Zügel in der Hand. Anstelle eines Insolvenzverwalters, der im regulären Insolvenzverfahren alle Geschäfte übernimmt, bestellt das Gericht lediglich einen Sachwalter, der die Geschäftsführung überwacht. Den Insolvenzantrag stellte die Solar-Fabrik Anfang Februar, die gerichtlichen Beschlüsse dazu wurden nicht veröffentlicht. Dr. Thomas Kaiser von der Kanzlei Kaiser Sozien wurde zum Sachwalter ernannt.
Anfang Mai folgte dann ein Paukenschlag: Das Gericht lehnte die Eigenverwaltung ab und eröffnete das Insolvenzverfahren regulär mit Kaiser als Verwalter. Zur Begründung verwiesen die Freiburger Richter auf die hohen Kosten der Eigenverwaltung und zu erwartende Nachteile für die Gläubiger. Sie stellten dabei in ihrem Beschluss eine Vergleichsrechnung auf, in der das reguläre Insolvenzverfahren deutlich besser abschneidet: „Bei einer angenommenen Dauer des eröffneten Verfahrens von 12 Monaten beträgt der Unterschied (…) bereits 512.698 Euro, somit 134,26 Prozent (Kosten Regelinsolvenz: 381.860; Kosten Eigenverwaltung: 894.558 Euro). Entsprechend verschärft sich die Berechnung, wenn Zuschläge auch für eine etwaige Sachwaltervergütung berücksichtigt werden müssten.“
In Insolvenzkreisen wird die Tragfähigkeit einer solchen Vergleichsrechnung stark angezweifelt, sowohl in Bezug auf die angesetzten Beträge als auch auf die angenommene Verfahrensdauer. Das Hauptargument der Richter gegen die Eigenverwaltung ist das angebliche CRO-Beraterhonorar von Thomas Oberle, das laut Beschluss 65.000 Euro/Monat netto beträgt. „Bereits im vorläufigen Verfahren sind bei entsprechender Berechnung (…) Mehrkosten in Höhe von 84.606,50 Euro angefallen, was einer Erhöhung von 53,65 Prozent im Vergleich zu den reinen Kosten eines vorläufigen Regelinsolvenzverfahrens entspricht.“ Dem Vernehmen nach ist die Summe von 65.000 Euro aber tatsächlich weder Oberle persönlich zuzurechnen noch vom Umfang der Leistungen mit einer Verwaltervergütung vergleichbar.
Die Rolle rückwärts begründete das Amtsgericht Freiburg nun weniger ausführlich. Erst am 8. Mai hätten die Stellungnahmen sämtlicher Mitglieder des vorläufigen Gläubigerausschusses vorgelegen, aus denen der Wunsch nach Eigenverwaltung auch im eröffneten Verfahren ersichtlich sei. Demnach sei die Eigenverwaltung per se nicht nachteilig. Offen bleibt allerdings die Frage, ob das Hin und Her den Sanierungsprozess behindert.