Juve Plus In Elternzeit versetzt

Rechtsabteilungsleiterin von Havells Sylvania wehrt sich erfolgreich mit Pflüger

Autor/en
  • JUVE
  • Catrin Behlau

Ein Arbeitgeber kann von einem Mitarbeiter in Elternzeit nicht verlangen, Teilzeit an einem weit entfernten Ort zu arbeiten. Dies entschied das Hessische Landesarbeitsgericht in einer Eilentscheidung. Geklagt hatte laut Marktinformationen die Rechtsabteilungsleiterin von Havells Sylvania aus Frankfurt. Sie sollte in ihrer Elternzeit zwei Tage die Woche nach London pendeln.

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Havells Sylvania stellt professionelle Lampen- und Lichttechnik her und hat seinen europäischen Hauptsitz in London. In Deutschland ist das Unternehmen bislang in Raunheim bei Frankfurt und in Erlangen ansässig. Vor Kurzem schloss das Unternehmen ihren Standort in Raunheim, an dem auch die Rechtsabteilung ansässig war.

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