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1994 hatte der Dachverband der bayerischen Brauwirtschaft, der Bayerischer Braubund, den Antrag gestellt, die Marke ‚Bayerisches Bier‘ als geschützte Ursprungsbezeichnung und geschützte Herkunftsangabe einzutragen. 2001 erfolgte die Eintragung. Bereits 1995 jedoch hatte das niederländische Unternehmen Bavaria die Bezeichnung ‚Bavaria Holland Beer‘ in Deutschland als Marke schützen lassen. Der Bayerische Brauerbund klagte darauf gegen diesen Schutz der Marke in Deutschland, da er darin eine Verletzung der geographischen Herkunftsangabe ‚Bayerisches Bier‘ sah.