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Squeeze-out bei SAP Systems

Integration steht nun vor dem Abschluss, der IT Dienstleister seiner kompletten Eingliederung in den Mutterkonzern damit näher. Der Beschluss, die restlichen Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin SAP zu übertragen, wurde Mitte Juni ins Handelsregister eingetragen und damit wirksam. Zuvor hatte das Oberlandesgericht Dresden im Freigabeverfahren entschieden, dass die von 30 Klägern erhobenen Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen unbegründet sind. (Jörn Poppelbaum)

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