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In der Lidl-Affäre reduzieren sich die Forderungen der Arbeitnehmer bisher auf die Einsichtnahme in die Personalakten. Schmerzensgeldansprüche seien bisher nicht geltend gemacht worden, heißt es. In Deutschland soll Lidl insgesamt fünf Betriebsräte haben, ein Gesamtbetriebsrat existiert nicht.