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Es war im Frühjahr 2018, als die Rechtsbranche im Lichte des Dieselskandals intensiv über Sammelklagen diskutierte. Damals hatte die Europäische Union das Thema vorangetrieben, und auch die damalige Justizministerin Katharina Barley (SPD) erklärte es zur Herzensangelegenheit. Vorschläge für eine neue Form des kollektiven Rechtsschutzes wurden auf den Weg gebracht. In Deutschland entstand unter dem Schlagwort ,Lex Diesel‘ die Musterfeststellungsklage. Doch die entpuppte sich unterm Strich als Rohrkrepierer: Von den im Gesetzesentwurf prognostizierten 450 Musterklagen jährlich schafften es bislang nur knapp über 30 vor ein Gericht. Die größte Schwäche ist, so bemängeln Kritiker aus allen Lagern, dass die Musterklage nur einen Schaden feststellen kann, aber für Geschädigte keine Abhilfe schafft.