Hintergrund

Massenhaft Geschäftsmodelle

Wir sind im Jahr vier nach Einführung der Musterfeststellungsklage, und schon wieder muss der Gesetzgeber ran an die Verbraucherklage. Bis Dezember muss die EU-Richtlinie zur Verbandsklage in deutsches Recht umgesetzt sein. Während das Justizministerium am Referentenentwurf feilt, blühen im Rechtsmarkt die unterschiedlichsten Geschäfts­modelle für Kläger und Beklagte.

von Christiane Schiffer

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Als 2018 die Musterfeststellungsklage an den Start ging, da war es gerade in Mode, neuen Gesetzen schicke PR-Namen zu verpassen. Es gab das Gute-Kita-Gesetz und das Starke-Familien-Gesetz, das Faire-Kassenwahl- und das Geordnete-Rückkehr-Gesetz. Und aus dem spröden „Gesetz zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage“ wurde die leicht verständliche Eine-für-alle-Klage. Das klingt nicht zufällig nach den drei Musketieren und damit irgendwie auch mutig, heldenhaft und
ritterlich.

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