Hintergrund Spezialisierungen

Recht exotisch – wenn Wirtschaftsanwälte alternative Wege einschlagen

Nicht immer muss es Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht oder Strafrecht sein. Manche Rechtsanwälte spezialisieren sich auch auf ausgefallenere Gebiete wie Kunstrecht oder Verteidigung und Sicherheit. Oft hängt die Wahl auch mit privaten Interessen zusammen. JUVE hat mit vier dieser seltenen Exemplare gesprochen.

von Angelika Kramer

Attys 05-Partnerin Saskia Leopold hat neben Jus auch Kunstgeschichte studiert.
Foto: Attys 05

Der Weg von Saskia Leopold, heute Partnerin bei der Wiener Kanzlei Attys 05, schien eigentlich klar vorgezeichnet. Als Enkelin des bekannten, bereits verstorbenen Kunstsammlers Rudolf Leopold wäre alles andere als ein Kunstgeschichtsstudium für Außenstehende eine Überraschung gewesen. „Natürlich habe ich eine gewisse Vorbelastung“, gesteht Leopold, angesprochen auf ihre Wurzeln. Dennoch hatte die heute 35-Jährige andere Vorstellungen und studierte neben Kunstgeschichte als Erste in der Familie Leopold auch Rechtswissenschaften. „Ich wollte nicht Kunsthistorikerin werden, sondern meinen eigenen Weg gehen.“ Einen Weg, der ihr familiäres Erbe widerspiegelte, aber auch ihre eigenen Visionen verkörperte. Ihre ersten juristischen Schritte machte sie am Juridicum in Wien, wo sie auch das Wahlfach ‚Kulturrecht‘ belegte. Daran hängte sie noch einen LL.M. an der Columbia in New York.

Dr. Bernhard Hainz, CMS Reich-Rohrwig Hainz-Namenspartner und ebenfalls ein großer Kunstsammler, kannte die Familie bereits und engagierte Leopold für die Kanzlei, wo sie viel im Kunstrecht zusammenarbeiteten. So ging etwa die Ausgestaltung des Klimt-NFTs im Belvedere und die Verlassenschaft des Künstlers Franz West durch ihre Hände. Ihre Ausbildung bei CMS war sehr IP-lastig und dauerte insgesamt acht Jahre. „Aber irgendwann muss man sich entscheiden“, so Leopold, „entweder man schlägt den Partnertrack ein oder man geht. Für mich war klar: Ich wollte etwas Eigenständiges machen“, sagt sie. Denn flexible Zeiteinteilung ist der Anwältin besonders wichtig: „Auch wegen meines Engagements für das Leopold Museum und andere Projekte.“ Das Museum wurde von ihrem Großvater gegründet und die Enkelin wurde 2022 vom Finanzministerium statt Agnes Husslein-Arco in den Vorstand entsandt.

Mir geht es hauptsächlich um den Spaß an der Arbeit.

Nur kurze Zeit später gründete sie gemeinsam mit zwei Partnern die Kanzlei Attys 05, wo sich Leopold auf Kunstrecht spezialisiert hat. 40 Prozent ihrer beruflichen Zeit sind dieser Thematik gewidmet. „Mein Herz schlägt schneller, wenn ich eine kunstrechtliche Anfrage bekomme. Da bin ich gut und das macht mir Spaß.“ Branchenkenntnis ist dabei entscheidend und verleiht auch die nötige Glaubwürdigkeit, die auch daher rührt, dass Leopold selbst Kunst sammelt.

Zur Querschnittsmaterie Kunstrecht gehören vorwiegend IP-Fragen und das Verfassen von Lizenzverträgen. Stark wachsend sind auch KI-Fragen in Verbindung mit Kunst und Galerieverträge mit Künstlern, denn diese Materie war bislang ungeregelt. So berät sie etwa die Galerie Vin Vin Projekfür zeitgenössische Kunst. Neben bildender Kunst beschäftigt sich die Juristin aber auch mit Architektur, Videokunst und Performance Art.

Museen als Mandanten betreut die Jungunternehmerin nicht, dafür ist sie zu sehr beim Leopold Museum involviert. Dafür zählen aber etliche Kunsthändler, Sammler und kunstinteressierte Unternehmen zu Leopolds Klientel. Das richtig große Geld fällt mit dieser Spezialisierung aber nicht ab, wie die Anwältin verrät: „Kunstrecht kann lukrativ sein, aber mir geht es hauptsächlich um den Spaß an der Arbeit!“ Nachsatz: „Von Kunstrecht allein könnte ich – derzeit – nicht leben.“ Muss sie auch nicht. Immerhin wird der Wert der Sammlung Leopold auf mehrere Hundert Millionen Euro geschätzt.

Die Zeichen der Zeit erkannt

Als Milizoffizier kann PwC Legal-Partner Bernhard Müller auf Augenhöhe mit den Militärs verhandeln.
Foto: PwC

Seit Österreich nur wenige 100 Kilometer entfernt von dem Kriegsgeschehen in der Ukraine ist, nimmt das Thema ‚Verteidigung und Sicherheit‘ in der Politik wieder deutlich mehr Fahrt auf. Der sogenannte ‚Aufbauplan 2032+‘ des Bundesheers sieht steigende Ausgaben für das Bundesheer auf 16,6 Milliarden Euro oder 2 Prozent des BIP vor. Einer der Gewinner dieses neuen Schwerpunkts ist Dr. Bernhard Müller, seines Zeichens Öffentlichrechtler, Partner bei PwC Legal in Wien und Experte für Verteidigungsthemen. „Stell Dir vor, der Krieg kommt zu Dir – und was machst Du dann?“, lässt Müller auf seinem LinkedIn-Profil keinen Zweifel daran, was ihn momentan am meisten beschäftigt. Der 52 Jahre alte Milizoffizier war vor seiner Zeit bei PwC jahrelang Partner in der Großkanzlei Dorda, die er 2024 verließ. Außerdem war der Experte zwei Jahre lang Vorsitzender der Beschaffungs-Prüfkommission im Verteidigungsministerium, die wesentliche Beschaffungsvorhaben im Rahmen des Aufbauplans 2032+ prüfen soll.

Wir sind gerade dabei, das Geschäft aufzubauen.

„In Deutschland ist das Thema schon lange ein prioritäres Entwicklungsfeld, auch in der juristischen Beratung. Durch den Aufbauplan 2032+ und die geplanten verstärkten Investitionen in die Verteidigung in Österreich ist das Thema auch in Österreich stärker in den Fokus geraten“, sagt er. Ein Kollege von PwC Deutschland, der Müller bereits kannte, schlug deshalb vor, auch bei PwC Legal in Österreich ein Team mit diesem Schwerpunkt aufzubauen.

Tiefes Verständnis der Branche ist unerlässlich

Seinen Mehrwert schildert Müller so: „So wie man auch im Lifescience- Bereich nur wirklich gut ist, wenn man die Industrie wirklich versteht, so ist es auch bei uns. Man muss schon verstehen, was so ein Panzer oder ein Abwehrsystem wirklich kann. Es ist wichtig, mit den Militärs auf Augenhöhe zu sprechen.“ Und meist handelt es sich angesichts der hohen Geldsummen um sehr großvolumige Verträge.

„In Österreich bin ich noch eine One-Man-Show, arbeite aber sehr oft mit meinen Kollegen aus Deutschland zusammen“, erzählt der Rechtsanwalt. Weitere Anwälte sollen aber in dem Bereich auch in Wien dazukommen. „Wir sind gerade dabei, das Geschäft aufzubauen. Das ist ein Investment von PwC in die Zukunft. Neben der Nachhaltigkeit ist Rüstung und Verteidigung das große Wachstumsfeld“, ist Müller überzeugt. „Wir suchen aber selbstverständlich nicht nur Männer, die gedient haben“, meint er launig. Geplant ist eine Rundumberatung von der Planung eines Waffensystems bis hin zum Vergabeverfahren.

Rüstungsunternehmen im Fokus

Anders als in Deutschland, wo PwC auch von öffentlichen Stellen Aufträge bekommt, ist die Stoßrichtung in Österreich ganz überwiegend die Beratung von Rüstungsunternehmen. „Wir sagen aber auch nicht Nein, wenn uns das Verteidigungsministerium anfragen würde.“ Genau deshalb hat Müller seinen Posten in der Prüfungskommission inzwischen niedergelegt. Dies sei aus Compliance-Erwägungen besser so. Mindestens die Hälfte seiner Zeit ist Müller aktuell mit Verteidigungsthemen befasst: „Ich mache andere Causen auch noch. Aber“, räumt er ein, „ich war noch nie auf so vielen Veranstaltungen wie jetzt.“ Denn es sei wichtig, das neue Geschäftsfeld von PwC auch sichtbar zu machen.

Bislang hat der Experte für Aviation Industry Austria bereits eine Offset-Policy aufgesetzt und ein Mandat im Bereich Drohnenabwehr erhalten. Überhaupt ist das Thema Gegengeschäfte aktuell wieder ein sehr großes, so Müller. Vor allem die Zulieferindustrie sieht hier große Wachstumschancen. Allerdings ist das Wort „Gegengeschäfte“ seit dem Eurofighter-Skandal in Österreich verpönt, weshalb man hierzulande nun lieber von „Industriekooperationen“ spricht.

Auch das Thema Verteidigungsfinanzierung ist aktuell sehr präsent. Die Banken haben nämlich nach wie vor große Vorbehalte, weil Rüstungsgeschäfte immer noch als schmutzig und „böse“ gelten, obwohl sie gesetzlich nicht verboten sind. Hier, so Müller, wird auch gerade an einer Aufklärungsstrategie gearbeitet.

Weiterbildungsmöglichkeiten im Ausland genutzt

Ähnlich wie Bernhard Müller baut auch Anwalt Bernhard Schmidt mit seinen 32 Jahren bei Schönherr gerade ein völlig neues Geschäftsfeld auf: Sportrecht und Entertainment. Dabei kann er bereits auf einen beeindruckenden Trackrecord zurückblicken. Nach dem Jus-Studium inklusive Auslandssemester in Kalifornien startete er seine anwaltliche Laufbahn als Konzipient bei Wolf Theiss im IP-Team von Dr. Georg Kresbach. „Ich habe mich während des Studiums bereits für das Thema Sportrecht interessiert und habe ein Seminar dazu besucht“, erzählt Schmidt. Sport interessierte ihn dabei immer schon, auch in der Praxis. So war er als Jugendlicher im Judo aktiv und zehn Jahre lang als Amateurfußballer im Einsatz.

Weil sich die Weiterbildungsmöglichkeiten im Sportrecht in Österreich – auch die heimischen Kanzleien kannten so eine Spezialisierung kaum – aber in Grenzen hielten, zog es Schmidt für einen MBA nach Spanien, genauer nach Valencia. „Im Studium habe ich einen tollen wirtschaftlichen und rechtlichen Einblick in die Sportindustrie bekommen“, erinnert er sich. Die Studenten behandelten reale Business Cases, die im Tennis- oder Golfverein spielten.

Spitzensport auch für Kanzleien ein attraktives Geschäftsfeld

Schönherr-Anwalt Bernhard Schmidt hat in Valencia seine Leidenschaft für Sportrecht entdeckt.
Foto: Schönherr

Nach seinem Studium absolvierte der Wiener ein Praktikum bei einer der europaweit bedeutendsten Adressen für Sportrecht: Der spanischen Kanzlei Ruiz-Huerta & Crespo, die vor einigen Jahren den Vertrag von Top-Fußballer Neymar mit einer Rekordablöse von 222 Millionen Euro beim Wechsel von FC Barcelona zu Paris Saint Germain beriet. Dort waren sechs Anwälte ausschließlich für Sportrecht zuständig. Sie setzten Verträge für Sportler auf, kümmerten sich um deren steuerrechtliche Themen, waren an der Ausgestaltung von Fifa-Regularien beteiligt und vieles mehr. „Mir hat das so gefallen, dass ich in dem Bereich weitermachen wollte“, erzählt Schmidt.

Da er diese Interessen bei Wolf Theiss nicht so ausleben konnte, heuerte der Rechtsanwalt direkt bei einem Fußballverein an. Beim Linzer LASK war Schmidt etwas mehr als ein Jahr als Head of Legal beschäftigt. Dort zählten Transfer-, Sponsoringverträge, arbeitsrechtliche Themen, aber auch rechtliche Belange den Bau des neuen Stadions betreffend zu seinen Aufgaben. „Beim LASK habe ich das richtige Vereinsleben im Profifußball von innen kennengelernt“, sagt er. Dennoch zog es den Anwalt wieder zurück in eine Kanzlei. „Ich bin ein sehr sozialer Mensch, der den Austausch mit Kollegen braucht“, berichtet er, weshalb er sich schließlich für eine Großkanzlei entschied.

Das Potenzial ist da, auch gute Umsätze zu erzielen.

Mit Dr. Dominik Hofmarcher, einem der IP-Spezialisten der Kanzlei Schönherr, arbeitet er nun daran, ein neues Standbein für Sportrecht und Entertainment aufzubauen. „Das ist ein toller Business Case und das Potenzial ist da, mit dem Bereich auch gute Umsätze zu erzielen“, ist Schmidt überzeugt. Ähnlich wie Bernhard Müller sitzt Schmidt aktuell nur selten am Schreibtisch, sondern ist bei den Sportunternehmen, um ihnen das neue Business von Schönherr vorzustellen. Vereine wie Blau-Weiß- Linz zählen da ebenso zu seinen Mandanten wie einzelne Athleten, etwa Tennis-Ass Dominik Thiem. Der viele Außendienst liegt wahrscheinlich auch daran, dass Schmidt nebenbei als Fifa-Fußballagent tätig und ständig auf Talentsuche ist.

„Leider ist der Umgang von Sportvereinen mit rechtlichen Themen heute noch recht unprofessionell“, erzählt der Schönherr-Anwalt. Hier sieht er eine Nische, die er gemeinsam mit einem weiteren Anwalt, der ebenfalls Experte im Sportrecht ist und von der Kanzlei Christina Toth zu Schönherr stößt, bearbeiten will. „Wir sind in der Aufbauphase und Schönherr unterstützt uns dabei sehr“, ist Schmidt dankbar. Denn aktuell fließt damit noch nicht das große Geld in die Kanzleikasse. Wann der Bereich profitabel sein soll, hat Schönherr nicht vorgegeben, aber, so Schmidt: „Wir sind auf einem guten Weg und konnten schon einige spannende Mandate im Sportbereich betreuen.“ Der Breakeven wird trotzdem wohl noch eine Zeit auf sich warten lassen.

Es gibt sehr viele Regularien, aber wenig Judikatur.

Jakob Hütthaler-Brandauer, Partner der Kanzlei Lawpoint Hütthaler-Brandauer & Akyürek, war First Mover bei der juristischen Beratung von Health und Lifescience.
Foto: Lawpoint Hütthaler-Brandauer & Akyürek

In der Wiener Kanzlei Lawpoint Hütthaler-Brandauer & Akyürek ist man schon vor langer Zeit auf die Nische gekommen. Genauer gesagt im Jahr 1978, als sich Ruth Hütthaler-Brandauer als Anwältin selbstständig machte und eine Mandantin aus dem Lebensmittelbereich mitnahm. Bald schon wurden Lebensmittelrecht und Nahrungsergänzungsmittelrecht zum Steckenpferd der Kanzlei. 2015 stieß Sohn Jakob Hütthaler-Brandauer dazu, der die Sozietät um das Kapitel Produktrecht erweiterte. „Wir betreuen vom Orangensaft bis zum Arzneimittel alles, und zwar von der allenfalls nötigen Zulassung über die Kennzeichnung bis zur Werbung“, berichtet Jakob Hütthaler-Brandauer, der mittlerweile Partner der Kanzlei mit sieben Juristen ist. Davon betreuen drei ausschließlich ‚Lifescience‘.

„Das Spezielle an der Materie ist, dass es sehr viele Regularien gibt, aber wenig Judikatur“, sagt der 38-Jährige. Bei ‚Lifescience‘ bewegen sich die Anwälte großteils im Öffentlichen Recht, gelegentlich auch mit privatrechtlichen Aspekten. Im Laufe der Jahre kam auch der Bereich ‚Health‘ hinzu, der Krankenanstaltenrecht, Berufsrecht, Arbeitsrecht und Arzthaftungsfälle umfasst.

Beratungsangebot zu Lifescience- und Health-Themen komplettiert

„Wir wurden von Mandanten gelegentlich als Produktberater bei einem Unternehmenskauf hinzugezogen. Eine andere Kanzlei war aber federführend beim Corporate-Prozess“, berichtet Hütthaler. „Da konnten wir sehen, dass schon viel im Kaufprozess schieflaufen kann, wenn die nötige Fachexpertise nicht vorhanden ist.“ Also erweiterte die Kanzlei ihr Einsatzgebiet um Gesellschaftsrecht und Dispute Resolution. Sie bietet nun eine Rundumbetreuung in Lifescience- und Health-Themen. Zu den Mandanten zählen Produkthersteller, Arzneimittelhändler, Apotheken, Handelsunternehmen und die IGEPHA, die Austrian Consumer Health Care Association.

Die Erweiterung ihres Tätigkeitsbereichs hat dazu geführt, dass Lawpoint nun bereits einige Fälle vor dem EuGH vertreten hat. Darunter Kwizda Pharma gegen den Landeshauptmann von Wien, weil dieser von dem Unternehmen vertriebene Produkte nicht als Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke einstufen wollte. An der Universität wird man nur unzureichend auf die speziellen Themen vorbereitet, erzählt Hütthaler-Brandauer. Auch weil nahezu monatlich neue Regeln dazukommen. Hütthaler-Brandauer: „Man erarbeitet sich also viel selbst.“

Und die Materie wird auch nicht weniger. Der von der EU propagierte Abbau von Regularien ist hier jedenfalls noch nicht angekommen, betont der Rechtsanwalt. „Allein im Medizinprodukterecht gab es in der Richtlinie 23 Artikel, in der mittlerweile neu geltenden Verordnung jedoch 123 und zahlreiche Verordnungsermächtigungen.“ Kurz: Deregulierung ist hier nicht in Sicht. Was wiederum gut für das Business der Spezialisten ist. „Dadurch, dass es in der Nische nur wenig Konkurrenz und Expertise gibt, ist das Geschäft auch lukrativ“, sagt der Anwalt. Auch wenn die eine oder andere Großkanzlei in den vergangenen Jahren schon versucht hat, in dem Bereich Fuß zu fassen. Aber nahezu 50 Jahre Erfahrung lassen sich eben nicht so rasch wettmachen.

Foto: deagreez/stock.adobe.com

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