Hintergrund Nach DSGVO-Millionenbußgeld

Was das EuGH-Urteil im WhatsApp-Verfahren bedeutet

Unternehmen dürfen sich gegen bindende Beschlüsse des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) wehren. Das urteilte im Februar der Europäische Gerichtshof und bestätigte, dass die von WhatsApp Ireland eingebrachte Klage gegen einen solchen Beschluss zulässig ist. JUVE fragte Marktteilnehmer, was das für die Praxis bedeutet.

von Sonja Behrens

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Nach einem Streit zwischen Aufsichtsbehörden in Irland war ein datenschutzrechtlicher Streitkomplex des Messengerdienstes WhatsApp beim EDSA gelandet, das die einheitliche Anwendung der DSGVO überwacht. Dieses erließ einen Bußgeldbescheid gegen WhatsApp in Höhe von 225 Millionen Euro. Eine Nichtigkeitsklage dagegen wies die erste Instanz ab, das Gericht der Europäischen Union hielt die Klage für unzulässig. Doch nun stellte der EuGH klar: Ein Beschluss des EDSA ist eine anfechtbare Handlung – und zwar anfechtbar vor den Unionsgerichten.

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