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Nach einem Streit zwischen Aufsichtsbehörden in Irland war ein datenschutzrechtlicher Streitkomplex des Messengerdienstes WhatsApp beim EDSA gelandet, das die einheitliche Anwendung der DSGVO überwacht. Dieses erließ einen Bußgeldbescheid gegen WhatsApp in Höhe von 225 Millionen Euro. Eine Nichtigkeitsklage dagegen wies die erste Instanz ab, das Gericht der Europäischen Union hielt die Klage für unzulässig. Doch nun stellte der EuGH klar: Ein Beschluss des EDSA ist eine anfechtbare Handlung – und zwar anfechtbar vor den Unionsgerichten.