„Wir verstehen uns als Enabler für Mandantenprojekte.“ So beschreibt ein Partner einer Großkanzlei die Positionierung seiner öffentlich-rechtlichen Gruppe. Dem macht die Wirklichkeit gerne einen Strich durch die Rechnung. Bei Infrastruktur-Projekten sind Laufzeiten von zehn oder 15 Jahren keine Seltenheit. Die in den 1960er und 1970ern mit atomaren Abfällen befüllte Schachtanlage Asse II, im Jahr 2009 unter Atomrecht gestellt, steht jetzt wieder für Kanzleien wie Andrea Versteyl und Kümmerlein auf der Agenda. Sogar die mit Gesetzeskraft beschleunigte Energiewende scheint in Zeitlupe abzulaufen. Im Sommer ist aber eine Novelle des Bundesimmissionsschutzgesetzes in Kraft getreten, die unter anderem diverse Beschleunigungsvorgaben macht. Erstmals wird darin das juristische Projektmanagement auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Hier dürfen sich etliche der großen umwelt- u. planungsrechtlichen Teams bestätigt fühlen, die eine solche Dienstleistung schon länger erbringen. Dazu zählen zum Beispiel Kapellmann und Partner, Dombert, GvW Graf von Westphalen oder Wolter Hoppenberg. Nicht ohne kritische Kommentare von Wettbewerbern: „Gelddruckmaschine für Kanzleien, Beratung von der Stange“, sagen die Nicht-Projektmanager, während die dort aktiven Anwaltsteams sich manchmal als Vollkasko-Absicherung der chronisch unterbesetzen Behörden missbraucht sehen.
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