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Die Insolvenzwelle und die weiterhin durch multiple Krisen erhöhte Streitbereitschaft beschert den Konfliktlösungspraxen mehr als ausreichend Arbeit. Hinzu kommt die längst überfällige Umsetzung einer EU-Richtlinie, die Massenverfahren befeuern könnte.

„Die Anwaltei sollte sich bei Herrn Benko mit einem großen Blumenstrauß bedanken“, hieß es zuletzt von einem Marktteilnehmer, natürlich nicht ohne leicht ironischen Unterton. Von der Hand zu weisen ist diese Anmerkung allerdings nicht, denn die Streitigkeiten rund um den Kollaps des Signa-Imperiums von René Benko dürften sich noch über Jahre hinziehen und sich als ein neuer stetiger Quell an Arbeit für die Konfliktlösungspraxen herausstellen.

Es hat sich bereits herauskristallisiert, dass so gut wie jede Wiener Großkanzlei in einer der zahllosen Signa-Causen mandatiert ist. Dabei sind die Seiten, auf denen sie stehen, ebenso mannigfaltig wie die Verfahrensstränge.

An der Seite des Insolvenzverwalters der Signa Prime Selection etwa agiert CMS Reich-Rohrwig Hainz in verschiedenen Verfahren als vom Gericht bestellte Sachverständige und macht gerichtlich und außergerichtlich Ansprüche geltend, unter anderem gegen ehemalige Organe der Signa. Diese wiederum wehren sich mit Einheiten wie Frotz Riedl oder Vavrovsky Heine Marth gegen derartige Forderungen. Auf Investoren- und Gläubigerseite sind unter anderem Wolf Theiss, Weber Harrer und Binder Grösswang mit der Abwehr beziehungsweise Durchsetzung von Forderungen befasst. Hinzu kommen die Vertreter verschiedener Versicherer sowie solche der unterschiedlichen Stiftungen im Umfeld der Signa und der Familie Benko. Bekannt ist etwa, dass die Einheit Platte die Laura Privatstiftung in verschiedenen Verfahren vor staatlichen oder Schiedsgerichten vertritt.

Neben Signa bleiben Massenverfahrenweiterhin ein prägendes Thema für den Markt. Ob Glücksspiel- oder Wettanbieter, Bank, Autohersteller oder Fitnessstudio, schon länger sehen sich Unternehmen mit Massenklagen von Verbrauchern oder den von Verbraucherschutzorganisationen konfrontiert. DLA Piper, DSC Doralt Seist Csoklich oder auch Brandl Talos stehen bei der Abwehr von massenhaften Rückforderungen der Verluste von Spielern auf der Seite von Unternehmen aus dem Glückspielsektor. Auf Bankenseite sind ein weiteres Mal DSC Doralt Seist Csoklich sowie Fellner Wratzfeld & Partner gefragt. Auch zehn Jahre nach Bekanntwerden ist der Dieselskandal weiterhin ein Dauerbrenner, der u.a. bei Freshfields und Pressl Endl Heinrich Bamberger weiterhin zahlreiche Beraterinnen und Berater beschäftigt.

Mit mehreren Jahren Verspätung ist dagegen im Sommer 2024 die neue Verbandsklagenrichtlinie der EU umgesetzt und in Kraft getreten. Verbandsklagen sind hierzulande kein Novum, die neue Richtlinie eröffnet nun allerdings neue Möglichkeiten und ist beispielweise nicht allein auf die Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen beschränkt. Auch eine Finanzierung durch Dritte ist möglich, ein großer Boom bei Prozessfinanzierern ebenso wie bei Klagen nach der neuen Richtlinie sind bisher noch ausgeblieben.

Auch die Schiedsrechtler profitierten zuletzt davon, dass ihre Mandanten in Krisenzeiten nichts zu verschenken haben. Gestritten wird sich über Mehrkosten bei Bauprojekten, ebenso wie zu Lieferverträgen, bei denen die Kosten aufgrund der US-Zollpolitik massiv gestiegen sind und beide Seiten jetzt vor Herausforderungen stellen. Hinzu kommen diverse Post-M&A-Streitigkeiten oder gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten, die gern vor Schiedsgerichten ausgetragen werden. Hier sind Kanzleien mit starker eigener Corporate/M&A-Praxis gut positioniert, wie E+H Rechtsanwälte, Schönherr, Wolf Theiss, Dorda oder Baker McKenzie.

Ungebrochen aktiv in Auseinandersetzungen vor Schiedsgerichten mit unterschiedlichen Schwerpunktausprägungen, zeigen sich Einheiten wie Zeiler, Knoetzl Haugeneder Netal und Pitkowitz & Partners. Hinzu kommt Peters Ortner Partners, die am Markt unter dem Namen Paragon agiert. Die Einheit hat sich innerhalb kurzer Zeit einen Namen gemacht und sich, wie Wettbewerber bestätigen, einen festen Platz in der Schiedsszene erabeitet.

Bewegung gab es in diversen Einheiten auch auf Partnerebene. So holte sich Brauneis etwa durch zwei Quereinsteiger wirtschaftsstrafrechtliches Know-how ins Haus, sowie solches an der Schnittstelle zum Arbeitsrecht. Bei Peters Ortner Partners wiederum kam Verstärkung mit prozessrechtlichem Schwerpunkt.

Durch den Zugang einer ehemaligen Freshfields-Counsel baute E+H Rechtsanwälte die Konfliklösungspraxis weiter aus und positioniert sich für die Abwehr von Massen- und Verbandsklagen. Nicht mehr als Anwalt arbeitet der anerkannte Dr. Gregor Schett, zuletzt Partner bei Fellner Wratzfeld & Partner, der in der Vergangenheit häufig auf der Seite von Banken stand, etwa bei der Abwehr von Anlegerklagen.

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